Mal wieder eine ganz pragmatische Antwort meinerseits:
Alle Linien, Streifen, meinetwegen auch Batikmuster, etc. AUSSERHALB der geforderten Maße des Großzettels gehören doch eigentlich lt. Definition gar nicht mehr ZUM Großzettel, folglich unterliegen sie auch keiner Vorschrift gem. ADR ??? (Sofern der kontrastierende Hintergrund gegeben ist, natürlich)
Markus