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Anbringen von Placards ??? #4979 02.04.2007 16:07
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Gandalf Offline OP
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Hallo zusammen,
jetzt steht ich total auf dem Schlauch was das Anbringen von Placards angeht.
Wir befördern Gefahrgut mit der Gefahrnummer 86 durch eine beauftragte Spedition.
Nun haben wir von einem Fahrer gehört, dass er ein Buß- oder Verwarngeld (ist ja auch egal) von 50 Euro zahlen musste, weil die Placards nicht richtig angebracht waren. Verlangt wurde, dass der Großzettel Nr. 8 links und der Großzettel Nr. 6 rechts angebracht werden. Hier war es umgekehrt. Wenn am Fahrzeug die Halterungen senkrecht liegen, soll der Zettel Nr. 8 oben und der Zettel Nr. 6 unten angebracht werden. Dies erfolgte mit dem Hinweis, dass es ja auch eine Gefahrnummer 68 gäbe, mit den gleichen Gefahrzetteln.
Nun kann ich im Kap. 5.3 nichts derartiges finden.
Ich dachte immer der Hinweis auf Haupt- und Nebengefahr wird durch die Gefahrnummer auf der orangfarbenen Tafel ausgedrückt.
Steht das irgendwo anders? Muss ich jetzt auch noch darauf achten?
Gruß Gandalf <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Re: Anbringen von Placards ??? [Re: Gandalf] #4980 03.04.2007 09:55
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Winklhofer Offline
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Hallo Gandalf,
es gibt im ADR keine Vorschrift wonach die Großzettel in der Reihenfolge der "Haupt- und Nebengefahr" angebracht werden müssen. Sie müssen nach 5.3.1.4 ADR lediglich nahe beieinander angebracht werden, wenn mehr als ein Großzettel vorgeschrieben ist. Daher ist diese Forderung irrelevant.
Ein kleiner Hinweis dazu: In Österreich hat man sich offensichtlich schon mit diesem Thema beschäftigt, so dass dies sogar Niederschlag im Gefahrgutvollzugserlass 2007, allerdings auf Versandstücke bezogen, gefunden hat. Eine Vorschrift für die Reihenfolge bzw. Richtung wird auch dort nicht gesehen.

Grüße aus Ulm
Alfred Winklhofer

Re: Anbringen von Placards ??? [Re: Winklhofer] #4981 05.04.2007 08:24
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Gandalf Offline OP
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Hallo Herr Winkelhofer,
zunächst Dank für die Antwort. Nach nochmaligem Lesen und Überdenken ist das auch logisch dass es eine solche Vorschrift nicht gibt, da sie sich in der Praxis bei unterschiedlichen Stoffen (mehrere Tankabteile) ja gar nicht umsetzen lässt, da hinten an der BE jeder verwendete Placard nur einmal angebracht werden muss. Befördert man bspw. Güter der Gefahrnummern 86 und 83 hat man den Zettel Nr. 8 nur einmal hinten an der BE. Wie soll man den dann auch noch richtig zuordnen.
Gruß Gandalf


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