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Privater Altlastentransport #4985 03.04.2007 10:39
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SafetyFirst Offline OP
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Hallo Allerseits,



wie geht man vernünftigerweise folgendes Problem an (akademisches Interesse, hab das Problem Gott sei Dank nicht):



Ein Privatmann findet im Keller seines Museumsbahnclubs (nur Laien, chronischer Geldmangel) gut 100 Liter Getriebeöl vom "VEB Heiß & Kalt Bitterfeld und Umgebung" aus dem Jahre Leipzig/Einundleipzig. Auf den Kannen ist gerade mal eine Typ-Bezeichnung, keine Symbole oder sonstige Kennzeichnung. Der Hersteller ist längst von der Landkarte verschwunden bzw. die alten Herstellungsunterlagen wurden sind vor der Wende von der Stasi in einem tiefen Gewässer versenkt worden.



Wie transportiert man soetwas zum nächsten Entsorger? Muß der Privatmann eine Probe analysieren lassen, um eine Klassifizierung vornehmen zu können? Immerhin könnte damals ja so *ziemlich alles* verarbeitet worden sein.



Hat jemand eine Idee?



Viele Grüße,



SF

Zuletzt bearbeitet von SafetyFirst; 03.04.2007 10:40.
Re: Privater Altlastentransport [Re: SafetyFirst] #4986 03.04.2007 15:27
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EMeindl Offline
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Uups,

das wird nicht einfach. Bei der Menge nimmt das der kommunale Sondermüllsammler nicht mit und ich als Tankstelle würde mir das auch nicht gegen Entgeld in mein Sammelfaß schütten lassen. Wer weis was damals alles verwendet wurde (chlorhaltige Verbindungen usw.) bzw. "wohlmeinend" in den Gebinden zusätzlich verklappt wurde - oder sind die noch original verschlossen?. Von irgendwelchen Zersetzungsfolgen durch Oxidation ("ranzig werden") ganz zu schweigen.

Was den Transport zum Entsorger angeht: wenn man einen gefunden hat, der einem das abnimmt kann man mit dem dann auch den Punkt klären. Für den Transport von Proben für etwaige Prüfungen gibt es 2.1.4 ADR.

Gruß
e.meindl

Re: Privater Altlastentransport [Re: SafetyFirst] #4987 03.04.2007 22:02
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Mark Offline
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Hallo SafetyFirst,

also jeder Entsorger, der sich mit Sonderabfall beschäftigt wird dir das Zeug abnehmen. Allerdings nicht als Altöl zum Recyclingpreis, jedenfalls nicht ohne Analyse. Nach Abfallrecht darfs du deine eigenen Abfälle transportieren, auch ohne Transportgenehmigung. So und jetzt zum Gefahrgutrecht:

Also vereinfachter Transport nach Ausnahme 20 ist nicht möglich, da die Gebindegröße 60 Liter übersteigt. Also geht nur nach Regelwerk. Die Arbeitsgruppe Abfall der WP.15 bastelt derzeit an vereinfachte Regelungen, ob in deinem Fall weiterhelfen ist jedoch unklar.

Um dem Recht genüge zu tun, musst du tatsächlich eine Analyse vornehmen. Bei einem vollen Umfang würde das jedoch den Entsorgungskosten bei weitem übersteigen. Sinnvoll wäre eine Flammpunktbestimmung (ist nicht so aufwendig) und eine PCB-Bestimmung (wäre teuer).

Oder:

PCB-Gehalt mutmaßen und als PCB-haltig nach Abfallrecht klassifizieren. Selbst bei geringen Benzinbeimischungen dürfte der Flammpunkt immer noch über 23°C liegen, muss bei PCB-Anwesenheit also nicht berücksichtigt werden (siehe Abs. 2.1.3.4.2 ADR). Bei einer solchen Betrachtung gelangt man dann zur UN 2315.
Selbstverständlich sollte man den Abfall organoleptisch beurteilen, ob es sich tatsächlich um Altöl handelt.

Sollte jedoch klar sein, dass kein PCB enthalten ist und auch keine Stoffe mit niedrigen Flammpunkt, kann man, um sicher zu gehen, den Unterabschnitt 2.1.3.9 ADR anwenden (hier gibt es eine sinnvolle Regelung in der RSE).

Grüße

Mark Brumme
-www.brumme-web.de-


Grüße

Mark
Re: Privater Altlastentransport [Re: SafetyFirst] #4988 04.04.2007 11:29
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J. Holzapfel Offline
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Hallo

als Privatmann und Clubmitglied, fülle ich die Brühe in 5 l Kanister ab und gehe mit meinen Clubkameraden kollektiv zum Umweltmobil und gebe dort hochoffiziell eine Flüssigkeit unbekannter Herkunft ab. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" /> <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />

Oder ich lade die diversen Kannen in den Kofferraum und liefere sie bei einem Entsorger ab und ignoriere alle Bedenken bezüglich Gefahrgut, da ich als Privatmann von 'SOWAS' keine Ahnung habe.

Als Entsorger nehme ich die Flüssigkeit als Lösemittelgemisch an und gebe sie dann in eine SAV.


Grüße aus der Pfalz
Jürgen
Re: Privater Altlastentransport [Re: J. Holzapfel] #4989 04.04.2007 21:23
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SafetyFirst Offline OP
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Wow, das sind ja super Antworten!

Ich werd mich mal in die zitierten Vorschriften vertiefen.

Vielen Dank!

SF


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