Hallo liebe Gefahrgutkollegen,
die 1000-Punkte-Regelung gibt es im RID nur im Zusammenhang mit 1.1.3.1 c) RID. Nur hier kommt die Tabelle 1.1.3.6.3 zur Anwendung. Ansonsten ist bei jeder Gefahrgutbeförderung mit der Eisenbahn das RID, u. a. auch die Anbringung der Großzetteln an den Großcontainern (5.3.1.3), voll anzuwenden.
Grüße aus Ulm
Alfred Winklhofer