Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Erwärmter Stoff ab 100°C #5116 22.05.2007 20:41
Registriert: Oct 2006
Beiträge: 79
AndyG Offline OP
Vollmitglied
OP Offline
Vollmitglied
Registriert: Oct 2006
Beiträge: 79
Liege ich da richtig, dass jeder flüssiger Stoff (bei welchem der Flammpunkt noch nicht erreicht ist) ab 100°C als Gefahrgut der Klasse 9 transportiert werden muss?

Danke für Eure Antworten!

Re: Erwärmter Stoff ab 100°C [Re: AndyG] #5117 23.05.2007 07:52
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 1,086
Gandalf Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 1,086
Hallo AndyG,
gem. 2.2.9.1.13 ADR eindeutig ja. Und feste Stoffe bei oder über 240 ° C ebenfalls.
Gruß Gandalf

Re: Erwärmter Stoff ab 100°C [Re: Gandalf] #5118 23.05.2007 09:48
Registriert: Mar 2002
Beiträge: 199
Anderl Offline
Veteran
Offline
Veteran
Registriert: Mar 2002
Beiträge: 199
Hallo,

das ist richtig, gilt aber nur für Stoffe, die nicht in eine andere Klasse fallen.

Also würde z.B. erhitzte gebrauchte Schwefelsäure in Klasse 8 bleiben.


Freundliche Grüße
Josef Anderl

Absolute Sicherheit gibt es nie - auch nicht mit Security!
Re: Erwärmter Stoff ab 100°C [Re: Anderl] #5119 23.05.2007 10:11
Registriert: Oct 2006
Beiträge: 79
AndyG Offline OP
Vollmitglied
OP Offline
Vollmitglied
Registriert: Oct 2006
Beiträge: 79
Antwort auf
Hallo,

das ist richtig, gilt aber nur für Stoffe, die nicht in eine andere Klasse fallen.

Also würde z.B. erhitzte gebrauchte Schwefelsäure in Klasse 8 bleiben.


Hallo,

danke für Eure raschen Antworten.

Am Beispiel Schwefelsäure ist meine Interpretation, dass die entsprechende Kennzeichen zur Beförderung von Stoffen in erwärmten Zustand zusätzlich zur Kennzeichnung von Schwefelsäure anzubringen ist.

Re: Erwärmter Stoff ab 100°C [Re: AndyG] #5120 23.05.2007 10:37
Registriert: Apr 2005
Beiträge: 73
EMeindl Offline
Vollmitglied
Offline
Vollmitglied
Registriert: Apr 2005
Beiträge: 73
Hallo,



bitte auch daran denken, auf den erwärmten Stoff im Beförderungspapier hinzuweisen, so sich das nicht bereits aus der offiziellen Benennung ergibt (siehe 5.4.1.1.14).



Gruß

e.meindl

Zuletzt bearbeitet von EMeindl; 23.05.2007 10:40.
Re: Erwärmter Stoff ab 100°C [Re: EMeindl] #5121 21.09.2007 11:32
Registriert: Oct 2006
Beiträge: 79
AndyG Offline OP
Vollmitglied
OP Offline
Vollmitglied
Registriert: Oct 2006
Beiträge: 79
Dazu noch folgende 2 Fragen:

A) Wir bekommen in unserem Unternehmen UN 2448 Schwefel, geschmolzen in Tanks angeliefert. Temp. ~ 140 °C

Die Tanks sind jedoch nicht als erwärmte Stoffe nach ADR 5.3.3 gekennzeichnet. Warum?


B) Muss ich z.B. als Befüller von UN 3266 Atzendaer basischer anorganischer flüssiger Stoff n.a.g. (Techn. Benennung) bei einer Abfülltemperatur > 100°C den Tank nach ADR 5.3.3 kennzeichnen?


Danke!

Re: Erwärmter Stoff ab 100°C [Re: AndyG] #5122 21.09.2007 11:48
Registriert: Apr 2005
Beiträge: 73
EMeindl Offline
Vollmitglied
Offline
Vollmitglied
Registriert: Apr 2005
Beiträge: 73
Aus meiner Sicht keine Kennzeichnung nach 5.3.3 erforderlich, da keiner der beiden UN Nummern die Sondervorschrift 580 zugeordnet ist.

Gruß
e.meindl

Re: Erwärmter Stoff ab 100°C [Re: EMeindl] #5123 25.09.2007 07:03
Registriert: Oct 2006
Beiträge: 79
AndyG Offline OP
Vollmitglied
OP Offline
Vollmitglied
Registriert: Oct 2006
Beiträge: 79
Leider ist mir das noch nicht wirklich verständlich:

Bsp A)
Eine Zuckerlösung (eigentlich kein Gefahrgut) würde bei einem Transport mit 105°C nach ADR 2.2.9.1.13 als erwärmter Stoff zu durchgehen (UN 3257 Erwärmter flüssiger Stoff, n.a.g. incl. Sondervorschrift 580), sowie Kennzeichnung nach 5.3.3

Bsp B)
UN 3266 Ätzender basischer anorganischer Stoff n.a.g. (Techn Benennung) mit einer Abfülltemperatur von 105°C ist demnach nicht nach 5.3.3 zu kennzeichnen.

Für A) und B) gilt jedoch der Eintrag 5.4.1.1.14; Zusatz "HEISS" nach offizieller Benennung im Beförderungspapier

Stimmt das so?

Re: Erwärmter Stoff ab 100°C [Re: AndyG] #5124 01.10.2007 07:41
Registriert: Oct 2006
Beiträge: 79
AndyG Offline OP
Vollmitglied
OP Offline
Vollmitglied
Registriert: Oct 2006
Beiträge: 79
Kann mir hierbei niemand weiterhelfen ?

Danke für Eure Antworten.

Re: Erwärmter Stoff ab 100°C [Re: AndyG] #5125 04.10.2007 13:52
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 651
W
Winklhofer Offline
Meister aller Klassen
Offline
Meister aller Klassen
W
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 651
Hallo Andy,



den Zusatz "HEISS" brauchst Du bei UN 3257 nicht verwenden, da 5.4.1.1.14 ADR nur bei offiziellen Benennungen hinzuzufügen ist, wenn die Benennung selbst diese Information nicht angibt.



Ansonsten sehe ich es als richtig an, nur im Beispiel A) die Kennzeichnung nach 5.3.3 ADR anzubringen, da nur solche zu kennzeichnen sind, die mit der Eintragung der SV 580 in Tabelle 3.2 versehen sind.



Allerdings stellt sich mir ernsthaft die Frage, ob sich recht viele Abfüller bzw. Beförderer von Nichtgefahrgütern, die diese so heiss befördern, mit den Gefahrgutvorschriften intensiv beschäftigen.



Grüße aus Ulm

Alfred Winklhofer

Zuletzt bearbeitet von Winklhofer; 05.10.2007 13:14.

Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Umweltgefährdung....
von M.A.T. - 10.06.2025 21:34
Fachgespräch IHK
von ralf1608 - 10.06.2025 19:49
Multilaterale Vereinbarung M168
von M.A.T. - 10.06.2025 17:29
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3