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noch einmal ungereinigte leere Verpackung #5207 21.06.2007 08:06
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GbWeidlich Offline OP
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Das alte Problem ungereinigtes Leergut in Sammelladung mit anderen Gefahrgütern. Versender verlädt regelmäßig ungereinigtes Leergut und beruft sich auf 1.1.3.5 ADR & 5.4.1.1.6 ADR. Er erstellt ein entspr. Beförderungspapier. Da das Leergut weiter in Sammelladung, u.U. mit anderen Gefahrgtern befördert wird, ist der Transport häufig kennzeichnungspflichtig, und wir verlangen auch für das Leergut ein Unfallmerkblatt.

Wer ist im Recht und wo ist die Quelle hierfür? Bisher hatten wir uns auf 1.1.3.6 ADR und die überschrittene 1000-Punkte-Regel berufen...

Re: noch einmal ungereinigte leere Verpackung [Re: GbWeidlich] #5208 21.06.2007 08:41
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Winklhofer Offline
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Hallo Herr Weidlich,
wenn sich Ihr Kunde auf 1.1.3.5 ADR beruft, unterliegt er nicht mehr den Vorschriften des ADR. Damit braucht er auch kein Beförderungspapier (Inhalt wie in 5.4.1.1.6 i. V. m. 5.4.1.1.1 ADR) und keine schriftliche Weisung mitgeben. Sind jedoch die leeren ungereinigten Verpackungen nicht unter dieser Befreiungsregelung subsumierbar, liegen Sie mit Ihrer Ansicht und Ihrer Forderung nach schriftlichen Weisungen für dieses Leergut (Weisungen für die vorher enthaltenen Güter verwenden) genau richtig, wenn durch die auf der Beförderungseinheit anderen geladenen Gefahrgüter die 1000 Punkte (1.1.3.6 ADR) überschritten werden.

Grüße aus Ulm

Alfred Winklhofer

Re: noch einmal ungereinigte leere Verpackung [Re: Winklhofer] #5209 21.06.2007 09:01
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TDamm Offline
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Hallo Herr Weidlich,

wenn man die Freistellung nach 1.1.3.5 ADR anwenden will, müssen tatsächlich geeignete Maßnahmen zur Beseitigung der Gefahr ergriffen wurden sein, sonst gilt diese nicht! Siehe hierzu 1-3 der RSE. Zumindest in den mir vorliegenden Fällen wurde das vergessen.

Grüße aus Thüringen
Thomas Damm


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: noch einmal ungereinigte leere Verpackung [Re: Winklhofer] #5210 21.06.2007 09:03
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GbWeidlich Offline OP
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Vielen Dank für die Antwort!

Wenn der Kunde also im Beförderungspapier ausdrücklich erklärt (das tut er bislang nicht!), daß er 1.1.3.5 in Anspruch nimmt, können wir auf das Beförderungspapier verzichten, richtig?

Da er dies nicht tut, setzen wir 1.1.3.6 und Bef. Kat. 4 voraus und verlangen entsprechend das UFM.

Re: noch einmal ungereinigte leere Verpackung [Re: GbWeidlich] #5211 24.01.2008 10:47
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Andreas_A Offline
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Äh - das klingt aber unlogisch:

Wenn er in den Papieren auf 1.1.3.5 verweist, braucht er keine Papiere...


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