Hallo "Sommer",
vorab ist zu prüfen, wer die Shprs Decl unterzeichnet (PK1). Wenn Sie die Klausel unten links mit Bedacht lesen, werden Sie feststellen, dass der Unterzeichner auch für die vorschriftsmäßige Verpackung unterschreibt. Im Falle eines Bußgeldes, wäre der Unterzeichner der erste Ansprechpartner. Weitergeben kann er den "Schwarzen Peter" nur, wenn im Bereich Verpackung ein aktuell geschulter Mitarbeiter (PK2) diese Tätigkeiten nachweislich verantwortlich selbst durchführt oder überwacht. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um Abfüllung in Kanister (Einzelerpackungen) oder zusammengesetzte Verpackungen (Kartons) handelt.
Um die Unterzeichner der Shippers vor Unannehmlichkeiten zu bewahren, würde ich daher schon dringend empfehlen, zumindest die Verantwortlichen im Bereich Verpackung/Abfüllung nach PK2 schulen zu lassen.
Gruß aus Hamburg
Heinz Balecke