Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Verpacker: PK 2 Schulung erforderlich?? #5216 22.06.2007 12:11
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 21
S
Sommer Offline OP
Spezi
OP Offline
Spezi
S
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 21
Hallo zusammen,

unser Versandleiter ist nach PK 2 der IATA-Vorschriften ausgebildet worden, weil in seinem Bereich das meiste Verpacken von Gefahrgut fällt. Meist kleinere Mengen als zusammengesetzte Verpackung. Teilweise werden auch Kanister mit Gefahrgut Kl.9 als Einzelverpackung verschickt, die zuvor in der Produktion abgefüllt worden sind.

Meine Fragen:

1. Die Kanister werden in der Produktion abgefüllt und im Versand etikettiert. Müssen die Produktionsabfüller nach IATA PK 2 geschult sein? Oder reicht aus, das der Versandleiter durch organisatorische Massnahmen sicherstellt, dass die IATA Vorschriften eingehalten werden?

2. Das gleiche bei den zusammengesetzten Verpackungen. Muss wirklich jeder, der einen Karton verpackt von einem nach LBA anerkannten Seminar PK 2 geschult sein? Oder reicht es aus, das der Versandleiter wieder organisatorisch sicherstellt, dass aller Vorschriften eingehalten werden und letztendlich seinen Kopf dafür hinhält?

Re: Verpacker: PK 2 Schulung erforderlich?? [Re: Sommer] #5217 22.06.2007 14:02
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 31
Gerold Glander Offline
Spezi
Offline
Spezi
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 31
Hallo Sommer
Wir hatten ein ähnliches Problem im Hause, nur das wir keine Abfüller haben.
Das Ergebnis war, dass es die Verpacker mit der Schulung gem. PK 2 auf jeden Fall trifft.
Im Sinne Gbv § 1a (5) wäre der Versandleiter dann die beauftragte Person und nach Gbv § 1a (6) wären die Verpacker die sonstigen verantwortlichen Personen.
Ob die Abfüller betroffen sind oder nicht,könnte eventuell davon abhängen ob speziell für den Lufttransport abgefüllt wird.

MfG

Gerold

Re: Verpacker: PK 2 Schulung erforderlich?? [Re: Sommer] #5218 24.06.2007 13:23
Registriert: Jan 2006
Beiträge: 84
H
Heinz1 Offline
Vollmitglied
Offline
Vollmitglied
H
Registriert: Jan 2006
Beiträge: 84
Hallo "Sommer",

vorab ist zu prüfen, wer die Shprs Decl unterzeichnet (PK1). Wenn Sie die Klausel unten links mit Bedacht lesen, werden Sie feststellen, dass der Unterzeichner auch für die vorschriftsmäßige Verpackung unterschreibt. Im Falle eines Bußgeldes, wäre der Unterzeichner der erste Ansprechpartner. Weitergeben kann er den "Schwarzen Peter" nur, wenn im Bereich Verpackung ein aktuell geschulter Mitarbeiter (PK2) diese Tätigkeiten nachweislich verantwortlich selbst durchführt oder überwacht. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um Abfüllung in Kanister (Einzelerpackungen) oder zusammengesetzte Verpackungen (Kartons) handelt.
Um die Unterzeichner der Shippers vor Unannehmlichkeiten zu bewahren, würde ich daher schon dringend empfehlen, zumindest die Verantwortlichen im Bereich Verpackung/Abfüllung nach PK2 schulen zu lassen.

Gruß aus Hamburg
Heinz Balecke








Re: Verpacker: PK 2 Schulung erforderlich?? [Re: Heinz1] #5219 25.06.2007 09:16
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 21
S
Sommer Offline OP
Spezi
OP Offline
Spezi
S
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 21
Vielen Dank für die Auskünfte !


Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
ADR 2027
von Phi_l - 30.04.2025 09:17
Einstufung
ansteckungsgefährlicher Stoffe

von M.A.T. - 29.04.2025 08:36
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3