Guten Tag zusammen,
Kunde hat folgende Sendung (wir sind Beförderer):
1 Pal. div . Kisten aus Pappe UN1507 (5.1) und UN1418 (4.3/4.2) und UN 0432 (1.4S) und dazu 1 Pal. UN0431 (1.4G). Sendung ist ein Import aus den USA und soll nun per Straßentransport weiterbefördert werden. Kunde sagt, Sdg. ist so aus den USA gekommen und unterliegt 1.1.3.6 ADR, dürfe angeblich in ein Fahrzeug geladen werden. 1.4G darf jedoch bekanntermaßen grundsätzlich nicht mit anderen Gefahrgütern außer Klasse 1 zusammengeladen werden - gibt es hier irgend eine Ausnahme, z.B. weil die Mengengrenze nach 1.1.3.6 nicht überschritten wird? Im ADR habe ich nichts gefunden, übers Internet nur eine ausgelaufene Ausnahme der GGAV. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />