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IHK Zulassung #5310 13.07.2007 15:13
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THW Ingo Offline OP
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Hallo,

warum benötigt man zur Ausbildung von Fahrzeugführer eine extra IHK Zulassung?

Dieses ist doch sicher mit Kosten verbunden und reicht die Anerkennung einer IHK oder muss man sich in jeden Kammerbezirk dieser Prüfung unterziehen?


Gruß Ingo

Re: IHK Zulassung [Re: THW Ingo] #5311 16.07.2007 14:07
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W
Winklhofer Offline
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Hallo Herr Ritter,
weil es im ADR so geregelt ist (8.2.2.6 ADR). In Deutschland wurde diese Aufgabe den Industrie- und Handelskammern zugewiesen (§ 6 Absatz 11 GGVSE).
Das Ganze ist natürlich mit Kosten verbunden (Anerkennung für den Basiskurs z. B. 485 €, Laufzeit 3 Jahre, bei Wiedererteilung max. 5 Jahre). Die Anerkennung gilt nur für den IHK-Bezirk, in dem Sie diese beantragen.

Grüße aus Ulm
Alfred Winklhofer


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