Hallo Herr Ritter,
weil es im ADR so geregelt ist (8.2.2.6 ADR). In Deutschland wurde diese Aufgabe den Industrie- und Handelskammern zugewiesen (§ 6 Absatz 11 GGVSE).
Das Ganze ist natürlich mit Kosten verbunden (Anerkennung für den Basiskurs z. B. 485 €, Laufzeit 3 Jahre, bei Wiedererteilung max. 5 Jahre). Die Anerkennung gilt nur für den IHK-Bezirk, in dem Sie diese beantragen.
Grüße aus Ulm
Alfred Winklhofer