Prüfung von Feuerlöschern
#5661
01.11.2007 22:40
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Gerald
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Hallo, wer hat eine Übersicht zu folgendem Problem. Feuerlöscher für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge sind gemäß GGVSE Anlage 2 Ziffer 2.4 aller zwei Jahre zu Prüfen. Wie sieht das in den anderen ADR Staaten aus? Während der Fortbilungsausbildung höre ich da immer unterschiedliche Angaben, den ich nur entnehmen kann, das dies jeder ADR Staat für sich regelt, was die Ausbildung nicht immer einfach macht, da ich dann nur auf den Gesetzestext des jeweiligen ADR Staates verweisen kann. Eine einheitliche Lösung währe bestimmt besser.
Gruss Gerald
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Prüfung von Feuerlöschern
[Re: Gerald]
#5662
02.11.2007 16:23
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TDamm
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Hallo Gerald,
in der Tat habe andere ADR Staaten andere Prüffristen. Die ADR Staaten konnten sich nicht einigen. Nach meiner Kenntnis geht die Frist von 6 Monaten bis zu vier Jahren. Ich glaube dazu gibt es hier auch schon eine Eintragung. Aber wozu musst Du das wissen. Die Prüffrist ist doch für den Anwender uninteressant. Entscheidend ist, dass das Datum der nächsten Prüfung (übrigens auch an neunen Löschern) nicht abgelaufen ist. Eine Bindung der deutschen Prüffrist (2 Jahre) an in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen ist mir auch nicht bekannt. Wenn ein deutscher LKW einen belgischen Feuerlöscher, dessen Prüffrist nicht abgelaufen ist, mitführt, dürfte das doch dem ADR entsprechen oder ist da jemand anderer Meinung?
Mit freundlichen Grüßen aus Thüringen Thomas Damm
Freundliche Grüße Thomas Damm
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Re: Prüfung von Feuerlöschern
[Re: TDamm]
#5663
02.11.2007 17:18
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Mark
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Hallo,
seh ich genauso, entscheidend ist nicht das letzt Prüfdatum, sondern wann das Teil erneut geprüft werden muss.
Wer mit einem Löscher durch die Gegend fährt, auf dem das Datum der nächsten Prüfung abgelaufen ist, läuft Gefahr sich ein Bußgeld einzufangen. Wann die letzte Prüfung war, soll dem Fahrer gleichgültig sein.
Grüße
Mark
Grüße
Mark
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Re: Prüfung von Feuerlöschern
[Re: TDamm]
#5664
04.11.2007 18:58
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Gerald
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Hallo Herr Damm, laut GGVSE Anlage 2 (Abweichung in Deutschland)Ziffer 2.4 sind die Feuerlöscher aller zwei Jahre zu prüfen. Wenn das Prüfdatum abgelaufen ist, dürfte meiner Meinung nach, der Tatbestand für ein Bußgeld erfüllt sein. Bei der Durchführung von Auffrischungslehrgängen habe ich manchmal auch mit Fahrern zu tun, welche bei einem anderen ADR Staat fest eingestellt sind, und dann eben die Prüffristen des Staates einhalten müssen. Schon aus diesem Grund weckt dies natürlich mein Interesse, da im ADR vieles für alle ADR Staaten geregelt ist, nur ebend der Prüfzeitraum nicht. Und ich kann mir schlecht vorstellen, wenn auf einen in Deutschland zugelassen Fahrzeug ein belgischer(oder eines anderen ADR Staates) Feuerlöscher(Prüffristen nach belgischem Recht oder deren Recht) genutz, nich bei einer Kontrolle bemängelt wird, weil ebend nicht die Anlage 2 Ziffer 2.4 eingehalten wurde.
Mit freundlichen Grüssen
Gerald
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Prüfung von Feuerlöschern
[Re: Gerald]
#5665
05.11.2007 09:15
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Gandalf
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Hallo Gerald, Anhang 2 der GGVSE gilt doch nur für die Beförderung innerhalb von Deutschland und nicht grenzüberschreitend und auch nur für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge. Wo der Fahrer oder der Feuerlöscher herkommt spielt keine Rolle. Alle anderen Prüffristen aus anderen ADR-Staaten nachzuvollziehen halte ich für schwierig. Ich finde wichtig sollte sein, dass das Datum der nächsten Prüfung noch nicht abgelaufen sein sollte. Gruß Gandalf
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Re: Prüfung von Feuerlöschern
[Re: Gandalf]
#5666
06.11.2007 10:34
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TDamm
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Hallo alle miteinander,
um das Thema weiter zu führen. Die Prüffrist bei einem Löscher ist doch nach meiner Kenntnis notwendig, da nach dieser Zeit sich das Pulver im Löscher eventuell durch Erschütterungen festgesetzt hat, wodurch der Löscher unbrauchbar wird. Aber worin besteht nun der Unterschied, ob sich der Feuerlöscher in einem Gefahrgut-Fahrzeug oder in einem Bus befindet. Nach § 35g Abs. 4 StVZO muss der Löscher nach einem Jahr bei Bussen und nach 2 Jahren gemäß Anlage zur GGVSE bei Gefahrgutfahrzeugen geprüft werden. Sind die Erschütterungen die auf den Löscher einwirken im Buß wirklich stärker als in einem Gefahrgut - LKW ????
Mit freundlichen Grüßen Thomas Damm
Freundliche Grüße Thomas Damm
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Re: Prüfung von Feuerlöschern
[Re: TDamm]
#5667
07.11.2007 08:49
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Gandalf
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Hallo TDamm, eine solche Diskussion, warum darf man in diesem Regelungsbereich anders handeln als in anderen, ist wohl unendlich. Logik ist hier fehl am Platze, weil wahrscheinlich jedes Ressort bei "seinen" Vorschriften nur für seinen Bereich denkt. Wahrscheinlich wird man auch beim Verkehrsministerium niemanden finden, der einem erklären kann warum die Fristen unterschiedlich sind. So ähnlich verhält es sich oft auch mit Grenzwerten im Umweltbereich oder anderswo. Da kann einem auch manchmnal niemand erklären wo die genau herkommen oder worauf sie sich begründen. In einem Seminar zur Kreislaufwirtschaft hat einmal der Referent zu Beginn geäußert: "Logik dürfen Sie im Abfallrecht nicht suchen!". Mit derartigen "Ungereimtheiten" müssen wir wohl einfach leben. Gruß Gandalf
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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