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Gefahrgutrecht Polen #5750 28.11.2007 15:29
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THW Ingo Offline OP
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Hallo,

gibt es oder hat Polen ebenfalls ein eigenes Gefahrgutrecht?
Danke.

Gruß Ingo

Re: Gefahrgutrecht Polen [Re: THW Ingo] #5751 28.11.2007 17:14
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Steffan Offline
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Hallo Ingo,
Polen hat es versäumt, dass ADR 2007 in nationales Recht umzusetzen. Sie müssen wohl oder über noch das ADR 2005 zur Anwendung bringen, es sei denn, es ist erst vor kurzem eingeführt worden. Denke ich aber mal nicht. Auf den Seiten vom www.lbv.brandenburg.de unter Gefahrguttransport findest du sicherlich einen Ansprechpartner. Sie können dir bestimmt noch weitere Auskünfte geben. Einfach mal anrufen.

Gruß Steffan


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Re: Gefahrgutrecht Polen [Re: THW Ingo] #5752 29.11.2007 13:51
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Marek Rozycki Offline
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Polen hat ADR in Jahr 1975 untergeschreieben. Seit jahr 2003 Europäisches Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, beschlossen in Genf am 30. September 1957 ist in Polen durch das Gesetz vom 28. Oktober 2002 über die Beförderung gefährlicher Güter (Gesetzblatt vom 2002 Nr. 199 P. 1671 mit späteren Änderungen) eingeführt. Die Einführung der nächsten Version erfordert die Veröffentlichung einer Regierungserklärung. Inländisches Recht präzisiert die Ausführung einiger Vorschriften zB. Meldepflicht, Beobachtung von Tanks.
Bei konkrete Fragen stehe Ich gern zur Verfügung.

Re: Gefahrgutrecht Polen [Re: Steffan] #5753 29.11.2007 18:32
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Winklhofer Offline
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Hallo Steffan,

diese Aussage gilt nur im innerpolnischen Verkehr. Im grenzüberschreitenden Verkehr ist ganz klar das ADR 2007 maßgeblich.

Grüße aus Ulm
Alfred Winklhofe

Re: Gefahrgutrecht Polen [Re: Winklhofer] #5754 29.11.2007 22:17
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Steffan Offline
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Hallo Herr Winklhofer,

dieses ist bekannt. Die Fragestellung war nicht grenzüberschreitender Verkehr.
Als Anlage mal ein Feuerlöscher für Notfälle.

Gruß Steffan

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