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orangefarbene Kennzeichnung #5778 03.12.2007 11:59
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Schindlbeck62 Offline OP
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Hallo Experten,
in
5.3.2.2.1 steht
Beförderungseinheiten, in denen gefährliche Güter befördert werden, müssen mit zwei rechteckigen, senkrecht angebrachten orangefarbenen Tafeln nach Absatz 5.3.2.2.1 versehen sein. Sie sind vorn und hinten an der Beförderungseinheit senkrecht zu deren Längsachse anzubringen. Sie müssen deutlich sichtbar bleiben.] {Bei der Beförderung von Gütern, für die in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 20 eine Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr angegeben ist, muss an jeder Längsseite.

Wie sieht es aus, wenn der Auflieger abgekoppelt wird und alleine z.B. auf einen Parkplatz steht.
Muß die hinter Warntafel abgedeckt werden, bzw vorne eine angebracht werden?

Mit freundlichen Grüßen
Schindlbeck


Re: orangefarbene Kennzeichnung [Re: Schindlbeck62] #5779 03.12.2007 13:48
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Kay Schmauder Offline
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Hallo "Herr" Schindlbeck!

Ein Blick in die Begriffserklärung 1.2.1 erklärt vieles.

"[Beförderungseinheit: Ein Kraftfahrzeug ohne Anhänger oder eine Einheit aus einem Kraftfahrzeug mit Anhänger] "

Ein Anhänger (Auflieger) der abgesattelt oder abgehängt wurde ist keine Beförderungseinheit im Sinne des ADR und benötigt daher vorn keine Tafel, muss aber auch nicht hinten abgedeckt werden.

Ich hoffe ich konnte weiter helfen.


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder
Re: orangefarbene Kennzeichnung [Re: Kay Schmauder] #5780 03.12.2007 16:37
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TDamm Offline
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Hallo Herr Schindelbeck,

bezüglich der vorderen Tafel gebe ich Herrn Schmauder Recht. Aber was macht ein mit über 1000 Punkte beladener Gefahrgutauflieger alleine auf einem Parkplatz. Ich hoffe der Auflieger wird überwacht (Nr. 2.2 der Anlage 2 zur GGVSE in Verbindung mit Kap. 8.4 ADR).

Gruß
Thomas Damm


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: orangefarbene Kennzeichnung [Re: TDamm] #5781 03.12.2007 16:58
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Kay Schmauder Offline
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Hallo Herr Damm!

Ich kenne zwar die Gegebenheiten nicht, bin mir aber sicher, dass der Anhänger gerade mal ne 3/4 Stunde auf dem Parkplatz steht und ein Parkwächter seine Runden dreht <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

Das ist das Los der Heizölkutscher, die dürfen einen kompletten Zug von der Raffinerie holen und dann das Heizöl 1.000 Liter weise in die Keller der Kunden pumpen, die natürlich immer am Ende eines einspurigen, um 16 Hausecken führende Feldweges wohnen. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />



Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder
Re: orangefarbene Kennzeichnung [Re: Schindlbeck62] #5782 04.12.2007 13:48
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Schindlbeck62 Offline OP
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Hallo Experten,
mir geht es in der Sache darum, daß unseren Gefahrgutfahrern in der ADR Schulung von verschiedenen Institutionen verschiedene Aussagen getätigt wurden.
1x hintere Warntafel abdecken.
1x vorn zusätzl. eine anbringen, damit bei einer evtl. Kollission dieser Auflieger auch als Gefahrguttransport wahrgenommen wird.
<img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Gruß
Schindlbeck

Re: orangefarbene Kennzeichnung [Re: Schindlbeck62] #5783 04.12.2007 15:31
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Gandalf Offline
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Hallo Schindlbeck62,
formal fordert das ADR nur die Kennzeichnung von Beförderungseinheiten. Ein abgekoppelter Anhänger ist keine BE und daher nicht zu kennzeichnen. Also Warntafel einklappen. Das eine solche Vorschrift im Hinblik auf Sicherheit, Erkennbarkeit und was weiß ich sonst noch Alles nicht besonders geglückt ist, dem stimme ich voll zu (bevor mich hier andere Kollegen verbal prügeln <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />). Aber es wird nun mal nix Anderes gefordert. Vielleicht wird das ja mal bei einer kommenden Überarbeitung des ADR anders gelöst.
Gruß Gandalf

Re: orangefarbene Kennzeichnung [Re: Gandalf] #5784 06.12.2007 09:33
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Gefahrgut Jo Offline
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Hallo,

das ist ja sehr förderlich für die Sicherheit, wenn ich einen Anhänger habe, der mit Gefahrgut beladen ist und ich an ihm nach dem abkuppeln die Kennzeichnung entferne, entfallen dann alle weiteren Vorschriften, wie z.B. die Überwachung usw.?


John

Re: orangefarbene Kennzeichnung [Re: Gefahrgut Jo] #5785 06.12.2007 12:10
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Andreas_A Offline
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Naja, Herr Schmauder spielte auf die Regelung schon an, wie lange man was und wo "rumstehen lassen" darf und wie gut sich das realisieren lässt...

Re: orangefarbene Kennzeichnung [Re: Gefahrgut Jo] #5786 06.12.2007 15:31
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TDamm Offline
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Hallo John,

die Anlage 2 zur GGVSE spricht bezüglich der Überwachung in Abänderung des ADR von Fahrzeugen. Da ein Soloanhänger ein Fahrzeug ist, ist auch dieser zu überwachen.

Gruß
Thomas Damm


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: orangefarbene Kennzeichnung [Re: TDamm] #5787 07.12.2007 13:59
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Gandalf Offline
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Hallo TDamm,
wenn Sie schon die GGVSE heranziehen dann wäre ein Blick in die Begriffsbestimmungen hilfreich. Denn nach § 2 Nr. 10 GGVSE sind Fahrzeuge nur solche, die in 1.2.1 ADR beschriebenen Fahrzeuge. Und da hab ich keine Anhänger gefunden. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Gruß Gandalf

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