Hallo Andreas,
zunächst würde ich den pH-Wert messen um eine Aussage über die Aggressivität zu erhalten. Nach TRGS 201 (zwar nur für Abfälle zur Beseitung gedacht) könnte eine Einstufung als ätzend erfolgen bei pH <2 oder pH >11,5.
Wenn also der pH-Wert im Bereich zwischen 2 und 11,5 liegt würde ich hier keine Einstufung als ätzend vornehmen und die anderen Inhaltstoffe als umweltgefährdend einstufen, UN 3082, 9, VG III, LQ7.
Die Probenflasche würde ich gemäß Kapitel 3.4 ADR als zusammengesetzte Verpackung in einen Karton einsetzen und richtig verpacken. Kennzeichung als UN 3082 in einer Raute usw. und einen Aufkleber : Probe
FERTIG
Falls der pH-Wert doch auf eine erhöhten Säure- oder Laugenanteil schließen läßt, würde ich UN 1760,8,VG III, LQ7 wählen und wiederum nach Kapitel 3.4 ADR vorgehen.
Gruß
UweM