Hallo Moep,
12 kg ist das erforderliche Mindestfassungsvermögen aller Feuerlöscher (> 7,5 t vorausgesetzt) , 6 kg ist das Mindestfassungsvermögen, das mindestens einer haben muß, siehe:
8.1.4 Feuerlöschausrüstung
8.1.4.1 Die folgenden Vorschriften gelten für Beförderungseinheiten, die andere gefährliche Güter als die in Unterabschnitt 8.1.4.2 genannten befördern:
a. Jede Beförderungseinheit muss mit mindestens einem tragbaren Feuerlöschgerät für die Brandklassen A, B und C mit einem Mindestfassungsvermögen von 2 kg Pulver (oder einem entsprechenden Fassungsvermögen für ein anderes geeignetes Löschmittel) ausgerüstet sein, das geeignet ist, einen Brand des Motors oder des Fahrerhauses der Beförderungseinheit zu bekämpfen;
b. Zusätzliche Geräte sind wie folgt vorgeschrieben:
i. für Beförderungseinheiten mit einer höchstzulässigen Masse von mehr als 7,5 Tonnen ein oder mehrere tragbare Feuerlöschgeräte für die Brandklassen A, B und C mit einem gesamten Mindestfassungsvermögen von 12 kg Pulver (oder einem entsprechenden Fassungsvermögen für ein anderes geeignetes Löschmittel), von denen mindestens eines ein Mindestfassungsvermögen von 6 kg haben muss;
ii. für Beförderungseinheiten mit einer höchstzulässigen Masse von mehr als 3,5 Tonnen bis einschließlich 7,5 Tonnen ein oder mehrere tragbare Feuerlöschgeräte für die Brandklassen A, B und C mit einem gesamten Mindestfassungsvermögen von 8 kg Pulver (oder einem entsprechenden Fassungsvermögen für ein anderes geeignetes Löschmittel), von denen mindestens eines ein Mindestfassungsvermögen von 6 kg haben muss;
iii. für Beförderungseinheiten mit einer höchstzulässigen Masse von höchstens 3,5 Tonnen ein oder mehrere tragbare Feuerlöschgeräte für die Brandklassen A, B und C mit einem gesamten Mindestfassungsvermögen von 4 kg Pulver (oder einem entsprechenden Fassungsvermögen für ein anderes geeignetes Löschmittel);
c. Das Fassungsvermögen des (der) gemäß Absatz a) vorgeschriebenen Feuerlöschgerätes (Feuerlöschgeräte) darf von dem gesamten Mindestfassungsvermögen der gemäß Absatz b) vorgeschriebenen Feuerlöschgeräte abgezogen werden.
Grüße
GG1
Zuletzt bearbeitet von GG1; 11.01.2008 10:22.