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Feuerlöscher 6 oder 12 kg? #5935 11.01.2008 10:09
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Moep Offline OP
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Hallo,

wir befördern Hochseeontainer von Zeit zu Zeit mit Gefahrgut.
Bisher haben wir immer 2 Feuerlöscher a 6 kg dabei gehabt!
Ein Mitarbeiter unseres Auftraggebers sagte mir jetzt das man 12 kg Feuerlöscher seit neustem braucht!
Ist da etwas dran oder ist das nonsens?

Re: Feuerlöscher 6 oder 12 kg? [Re: Moep] #5936 11.01.2008 10:21
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GG1 Offline
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Hallo Moep,



12 kg ist das erforderliche Mindestfassungsvermögen aller Feuerlöscher (> 7,5 t vorausgesetzt) , 6 kg ist das Mindestfassungsvermögen, das mindestens einer haben muß, siehe:





8.1.4 Feuerlöschausrüstung



8.1.4.1 Die folgenden Vorschriften gelten für Beförderungseinheiten, die andere gefährliche Güter als die in Unterabschnitt 8.1.4.2 genannten befördern:



a. Jede Beförderungseinheit muss mit mindestens einem tragbaren Feuerlöschgerät für die Brandklassen A, B und C mit einem Mindestfassungsvermögen von 2 kg Pulver (oder einem entsprechenden Fassungsvermögen für ein anderes geeignetes Löschmittel) ausgerüstet sein, das geeignet ist, einen Brand des Motors oder des Fahrerhauses der Beförderungseinheit zu bekämpfen;



b. Zusätzliche Geräte sind wie folgt vorgeschrieben:



i. für Beförderungseinheiten mit einer höchstzulässigen Masse von mehr als 7,5 Tonnen ein oder mehrere tragbare Feuerlöschgeräte für die Brandklassen A, B und C mit einem gesamten Mindestfassungsvermögen von 12 kg Pulver (oder einem entsprechenden Fassungsvermögen für ein anderes geeignetes Löschmittel), von denen mindestens eines ein Mindestfassungsvermögen von 6 kg haben muss;



ii. für Beförderungseinheiten mit einer höchstzulässigen Masse von mehr als 3,5 Tonnen bis einschließlich 7,5 Tonnen ein oder mehrere tragbare Feuerlöschgeräte für die Brandklassen A, B und C mit einem gesamten Mindestfassungsvermögen von 8 kg Pulver (oder einem entsprechenden Fassungsvermögen für ein anderes geeignetes Löschmittel), von denen mindestens eines ein Mindestfassungsvermögen von 6 kg haben muss;



iii. für Beförderungseinheiten mit einer höchstzulässigen Masse von höchstens 3,5 Tonnen ein oder mehrere tragbare Feuerlöschgeräte für die Brandklassen A, B und C mit einem gesamten Mindestfassungsvermögen von 4 kg Pulver (oder einem entsprechenden Fassungsvermögen für ein anderes geeignetes Löschmittel);



c. Das Fassungsvermögen des (der) gemäß Absatz a) vorgeschriebenen Feuerlöschgerätes (Feuerlöschgeräte) darf von dem gesamten Mindestfassungsvermögen der gemäß Absatz b) vorgeschriebenen Feuerlöschgeräte abgezogen werden.





Grüße

GG1

Zuletzt bearbeitet von GG1; 11.01.2008 10:22.
Re: Feuerlöscher 6 oder 12 kg? [Re: Moep] #5937 11.01.2008 16:28
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Winklhofer Offline
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Hallo Moep,

ein Merkblatt dazu haben wir unter www.schwaben.ihk.de (Stichwortverzeichnis A-Z, Gefahrgutmerkblätter, Feuerlöschausrüstung nach ADR) eingestellt. Es enthält alle dazu aus unserer Sicht wichtigen Informationen.

Grüße aus Augsburg
Alfred Winklhofer

Re: Feuerlöscher 6 oder 12 kg? [Re: Moep] #5938 14.01.2008 11:53
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stephan Offline
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Hallo Moep,

s. 8.1.4: Mit 12 kg liegst Du auf jeden Fall richtig. Neu ist nur, dass die Übergangsvorschrift aus 1.6.5.6, wonach nach altem Recht ausgerüstete Beförderungseinheiten zulässig waren, zum 31.12.07 ausgelaufen ist.

Am Rande bemerkt zum Thema "Hochseecontainer": Sollte es sich um einen 45-Fuß-Container handeln, so reißt dieser beim Straßentransport mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die zulässige Höchstlänge eines Sattel-Kfz von 15,50 m bzw. 16,50 m (je nach Teillängen, gebe gerne nähere Auskunft). Toleranzen auf Abmessungen werden nicht mehr gewährt.

Grüße

stephan


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