Biologischer Stoff, Kategorie B
#5946
14.01.2008 14:02
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Gefahrgut Jo
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Hallo liebe Gefahrgutkolleginnen und Kollegen,
mal eine Frage, gibt es eine Ausnahmeregelung zur Beförderung von Biologischen Stoffen, Kategorie B. Es geht darum, wie solche Proben in den Rettungsdienstfahrzeugen zu befördern sind, wenn am Einsatzort vom Patienten z.B. Blutproben entnommen werden. Ich glaube, dass kaum einer gemäß P 650 transportiert.
Viele Grüße
John
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Re: Biologischer Stoff, Kategorie B
[Re: Gefahrgut Jo]
#5947
14.01.2008 18:25
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TDamm
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Hallo Gefahrgut Jo
Nach 1.1.3.1e ADR ist die Beförderung von Gefahrgut im Rahmen einer Notfallbeförderung zur Rettung menschlichen Lebens oder zum Schutz der Umwelt, vorausgesetzt, es werden alle Maßnahmen zur völlig sicheren Durchführung dieser Beförderungen getroffen, freigestellt.
Ansonsten wollte man ja gerade mit der Einhaltung der Verpackungsvorschrift P 650 diese Beförderung vom ADR gemäß SV 319 freistellen. Wer sich natürlich nicht daran hält und auch keine Notfallbeförderung im Sinne von 1.1.3.1e ADR nachweisen kann, muss mit der ganzen Härte des Gefahrgutbeförderungsgesetzes rechnen.
Mit freundlichen Grüßen Thomas Damm
Freundliche Grüße Thomas Damm
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Re: Biologischer Stoff, Kategorie B
[Re: TDamm]
#5948
15.01.2008 11:00
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Gefahrgut Jo
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Hallo Herr Damm,
sehe ich auch so, also P 650 anwenden oder Warntafeln aufklappen. :-)
Aber Spaß beiseite, in der Realität wird aber so nicht transportiert, gut es kommt selten vor, aber doch ab und an. Wie sieht es denn mit der Schulung nach § 6 GbV bzw. ADR 1.3 für die Mitarbeiter des Rettungsdienstes aus?
Viele Grüße
John Szoke
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Re: Biologischer Stoff, Kategorie B
[Re: Gefahrgut Jo]
#5949
15.01.2008 12:05
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G. Homann
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Hallo Herr Szoke,
wie Herr Damm schon schreibt, sind diese Proben bei einer Notfallbeförderung gem. 1.1.3.1 e) vom ADR freigestellt. Dies wird in der RSE nochmals näher beschrieben:
13.6: Unter die Regelungen des Unterabschnitts 1.1.3.1 Buchstabe e fallen u. a.:
- Rettungsfahrzeuge, Notarztfahrzeuge, sofern sie im Einsatz sind.
D.H. bei solchen Notfallbeförderungen muss nicht nach P 650 verpackt werden, da sie nicht dem ADR unterliegen!
Natürlich sind auch keine Warntafeln erforderlich!
Gruß aus München
Günther Homann
Zuletzt bearbeitet von G. Homann; 15.01.2008 13:09.
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Re: Biologischer Stoff, Kategorie B
[Re: Gefahrgut Jo]
#5950
15.01.2008 14:35
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Kay Schmauder
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Hallo Herr Szoke!
Von der Schulung gem. 1.3 ADR ist der gemeine Sanitäter, sofern er im Notfall - Einsatz unterwegs ist ausgenommen, aaaaber... <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" />
ist der gewöhnliche Sanitäter abkommandiert eine "Stuhlprobe" von A nach B zu karren benötigt er eine Unterweisung gem. 1.3 ADR. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Da jeder Arbeitgeber, der seine Einsatzkräfte auf deutschlands Straßen umher fahren lässt sicherlich seiner Sorgfaltspflicht gerecht werden will <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> , wird er sein fahrendes Personal wohl schon im Voraus schulen lassen, damit hier nicht sein eigenes Personal durch ungeschulte "add hoc" Gefahrgutprofis gem. 1.1.3.1e befördert wird <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />
Ich denke aber, dass die Notfalleinsätze, in denen man vom ADR frei gestellt ist wohl im normalen Hilfskräfte Leben eher die Aussnahme sind, oder der schlaue Mann baut vor.
Viele Grüße vom Bodensee
Kay Schmauder Gefahrgutbüro Schmauder
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Re: Biologischer Stoff, Kategorie B
[Re: Kay Schmauder]
#5951
18.01.2008 09:12
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Gefahrgut Jo
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Hallo zusammen.
Danke für die Infos.
John
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Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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