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Biologischer Stoff, Kategorie B #5946 14.01.2008 14:02
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Gefahrgut Jo Offline OP
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Hallo liebe Gefahrgutkolleginnen und Kollegen,

mal eine Frage, gibt es eine Ausnahmeregelung zur Beförderung von Biologischen Stoffen, Kategorie B. Es geht darum, wie solche Proben in den Rettungsdienstfahrzeugen zu befördern sind, wenn am Einsatzort vom Patienten z.B. Blutproben entnommen werden.
Ich glaube, dass kaum einer gemäß P 650 transportiert.

Viele Grüße


John

Re: Biologischer Stoff, Kategorie B [Re: Gefahrgut Jo] #5947 14.01.2008 18:25
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TDamm Offline
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Hallo Gefahrgut Jo

Nach 1.1.3.1e ADR ist die Beförderung von Gefahrgut im Rahmen einer Notfallbeförderung zur Rettung menschlichen Lebens oder zum Schutz der Umwelt, vorausgesetzt, es werden alle Maßnahmen zur völlig sicheren Durchführung dieser Beförderungen getroffen, freigestellt.

Ansonsten wollte man ja gerade mit der Einhaltung der Verpackungsvorschrift P 650 diese Beförderung vom ADR gemäß SV 319 freistellen. Wer sich natürlich nicht daran hält und auch keine Notfallbeförderung im Sinne von 1.1.3.1e ADR nachweisen kann, muss mit der ganzen Härte des Gefahrgutbeförderungsgesetzes rechnen.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Damm


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Biologischer Stoff, Kategorie B [Re: TDamm] #5948 15.01.2008 11:00
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Gefahrgut Jo Offline OP
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Hallo Herr Damm,

sehe ich auch so, also P 650 anwenden oder Warntafeln aufklappen. :-)

Aber Spaß beiseite, in der Realität wird aber so nicht transportiert, gut es kommt selten vor, aber doch ab und an.
Wie sieht es denn mit der Schulung nach § 6 GbV bzw. ADR 1.3 für die Mitarbeiter des Rettungsdienstes aus?


Viele Grüße

John Szoke

Re: Biologischer Stoff, Kategorie B [Re: Gefahrgut Jo] #5949 15.01.2008 12:05
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G. Homann Offline
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Hallo Herr Szoke,



wie Herr Damm schon schreibt, sind diese Proben bei einer Notfallbeförderung gem. 1.1.3.1 e) vom ADR freigestellt. Dies wird in der RSE nochmals näher beschrieben:



13.6: Unter die Regelungen des Unterabschnitts 1.1.3.1 Buchstabe e fallen u. a.:



- Rettungsfahrzeuge, Notarztfahrzeuge, sofern sie im Einsatz sind.



D.H. bei solchen Notfallbeförderungen muss nicht nach P 650 verpackt werden, da sie nicht dem ADR unterliegen!

Natürlich sind auch keine Warntafeln erforderlich!



Gruß aus München

Günther Homann






Zuletzt bearbeitet von G. Homann; 15.01.2008 13:09.
Re: Biologischer Stoff, Kategorie B [Re: Gefahrgut Jo] #5950 15.01.2008 14:35
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Kay Schmauder Offline
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Hallo Herr Szoke!

Von der Schulung gem. 1.3 ADR ist der gemeine Sanitäter, sofern er im Notfall - Einsatz unterwegs ist ausgenommen, aaaaber... <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" />

ist der gewöhnliche Sanitäter abkommandiert eine "Stuhlprobe" von A nach B zu karren benötigt er eine Unterweisung gem. 1.3 ADR. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Da jeder Arbeitgeber, der seine Einsatzkräfte auf deutschlands Straßen umher fahren lässt sicherlich seiner Sorgfaltspflicht gerecht werden will <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> , wird er sein fahrendes Personal wohl schon im Voraus schulen lassen, damit hier nicht sein eigenes Personal durch ungeschulte "add hoc" Gefahrgutprofis gem. 1.1.3.1e befördert wird <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />

Ich denke aber, dass die Notfalleinsätze, in denen man vom ADR frei gestellt ist wohl im normalen Hilfskräfte Leben eher die Aussnahme sind, oder der schlaue Mann baut vor.


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder
Re: Biologischer Stoff, Kategorie B [Re: Kay Schmauder] #5951 18.01.2008 09:12
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Gefahrgut Jo Offline OP
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OP Offline
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Beiträge: 16
Hallo zusammen.

Danke für die Infos.


John


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