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Anzahl der Feuerlöscher #5989 24.01.2008 12:17
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Vera Hiltmann Offline OP
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Hallo zusammen,

bei einer Gefahrgutkontrolle eines Tankfahrzeuges mit Heizöl wurde beanstandet, dass auf dem Fahrzeug nur 2 x 6 kg Feuerlöscher vorhanden waren. Der Polizeibeamte forderte einen zusätzlichen 2 kg-Löscher der im Führerhaus sein muss und hat dem Fahrer eine Mängelkarte mitgegeben, die er bis zum nächsten Tag bei einer Polizeistation vorlegen muss, sonst bekäme er eine Anzeige.

Haben wir hier etwas übersehen?

Viele Grüße
V. Hiltmann

Re: Anzahl der Feuerlöscher [Re: Vera Hiltmann] #5990 24.01.2008 12:43
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Kay Schmauder Offline
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Hallo Frau Hiltmann!

Sie haben nichts übersehen, ich denke dem jungen Mann in grün (oder seit neuestem auch blau) ist der Punkt c. unter 8.1.4.1 entgangen, in dem steht, dass die 2 kg vom gesamten Volumen "abgezogen" werden dürfen. Soll heissen: ich brauche zwei Löscher von insgesamt 12 kg Löschmittelmenge (bei Fahrzeug über 7,5 to.) und nicht mehr <--- was nicht schlecht wäre, ist aber ein gaaaanz anderes Thema.

Wichtig ist hier wohl noch, dass es auch zwei Löscher sind, denn die sind nämlich vorgeschrieben, da unter Punkt b. das Wort "zusätzlich" steht und gem. RSE hier mindestens zwei Löscher gefordert werden.


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder
Re: Anzahl der Feuerlöscher [Re: Kay Schmauder] #5991 24.01.2008 13:09
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Vera Hiltmann Offline OP
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Hallo Herr Schmauder,

so kannte ich die Vorschriften auch. Der Herr in Uniform bezog sich aber darauf, dass in 8.1.4.1 Absatz a) ein Feuerlöschgerät mit 2 kg steht und im Absatz c) nur das Fassungsvermögen auf die 12 Kg angerechnet werden darf, also nicht der Behälter.
Ich glaube auch dass hier eine Fehlinterpretation vorliegt, deshalb wollte ich gerne die Meinungen der anderen Experten mal hören.

Viele Grüße V. Hiltmann

Re: Anzahl der Feuerlöscher [Re: Vera Hiltmann] #5992 24.01.2008 16:16
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Ritchie Offline
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Hallo,

die RSE sagt folgendes:

"8-2.1 Die Anrechnung nach Unterabschnitt 8.1.4.1 Buchstabe c bezieht sich nur auf das gesamte Mindestfassungsvermögen der vorgeschrieben Feuerlöschgeräte. Aus der in Buchstaben b verwendeten Formulierung "Zusätzliche Geräte sind wie folgt vorgeschrieben:" ergibt sich, dass die Beförderungseinheit mit mindestens je einem Feuerlöschgerät nach den Buchstaben a und b ausgestattet sein muss."

Jetzt bin ich nur gespannt wann der erste fordert, dass nach Buchstabe b 12 kg mitzuführen sind. Die Hauptfrage, die sich mir stellt ist.

Welche zusätzliche Sicherheit bringt es, wenn ich 12 kg in 3 Löschern statt in 2 Löschern mitführe . Abgesehen davon, dass ein einzelner Fahrer nur mit einem löschen kann. Man dürfte ja dann nach ADR einen Motor- oder Fahrerhausbrand nur mit einem Löscher bekämpfen (und wenn´s weiterbrennt? Darf mann dann den zweiten Löscher verwenden?). Fragen über Fragen, die das ganze ad adsurdum führen und keinerlei zusätzlichen Nutzen zu einem sicheren Transport beitragen.

Gruß
R.

Re: Anzahl der Feuerlöscher [Re: Vera Hiltmann] #5993 24.01.2008 17:21
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Winklhofer Offline
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Liebe Gefahrgutkollegin,

Ihre Auffassung ist völlig korrekt. Es reichen nach wie vor in diesem Fall 2 x 6 kg aus. Aber so ist es halt, wenn weder im ADR noch in der RSE einfache Sätze, sondern missverständliche Schachtelformulierungen gebildet werden. Dies, obwohl Deutschland der WP.15 in den Dokumenten für die Änderungen zum ADR 2003 sehr klar formulierte Dokumente (Trans/WP.15/2001/29 und Trans/WP.15/2002/9) vorgelegt hatte, die alle nur von zwei erforderlichen Feuerlöschgeräten ausgegangen sind und die Mitglieder dies auch unterstützt hatten.
Wir haben auf unserer Homepage www.schwaben.ihk.de (Stichwort: Gefahrgutmerkblätter) ein kleines Merkblatt dazu eingestellt, das den entsprechenden Überblick gibt.

Grüße aus Ulm
Alfred Winklhofer

Re: Anzahl der Feuerlöscher [Re: Winklhofer] #5994 25.01.2008 15:33
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Roman Offline
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Hallo,

auch wir hatten diese Woche im Raum Freiburg erstmalig das Problem mit dem "fehlenden" 2kg Löscher für das Fahrerhaus, obwohl das Tankfahrzeug die vorgeschriebenen 2x6kg Löscher am Fahrzeug hatte.

Wir warten erstmal die Anzeige ab und werden dann unser Glück versuchen und dagegen angehen.

Grüße
Roman

Re: Anzahl der Feuerlöscher [Re: Roman] #5995 29.01.2008 12:15
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Bruesewitz Offline
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Hallo,
die Androhung eines Bußgeldes in einem ähnlichen Fall (Stückgut mit kennzeichnungspflichtigen LKW) traf aus dem Raum Bremen ein.


Brüsewitz
Re: Anzahl der Feuerlöscher [Re: Bruesewitz] #5996 29.01.2008 21:20
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R_KARPE Offline
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Je öfter man das liest, umso verwirrender wird das ganze. Die RSE ist da aber eindeutig. Je ein Feuerlöscher nach 8.1.4.1.a und b! Wer sagt denn, das der 2 kg Löscher im Fahrerhaus nicht auch 6 kg haben darf. Der Anzeige würde ich also ganz gelassen entgegen sehen.
Gruß R_Karpe

Re: Anzahl der Feuerlöscher [Re: R_KARPE] #5997 31.01.2008 12:50
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Vera Hiltmann Offline OP
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Hallo zusammen

wer sagt denn, dass der Feuerlöscher zur Bekämpfung eines Brandes ___im___ Fahrerhaus auch im Führerhaus sein muss? Es wird nur davon gesprochen, dass das Löschmittel geeignet sein muss, einen Brand des Fahrerhaus oder des Motors zu bekämpfen.

Viele Grüße V. Hiltmann

Re: Anzahl der Feuerlöscher [Re: R_KARPE] #5998 19.03.2008 13:01
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saxon01 Offline
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Das sehe ich genauso. In der ADR wird beim Feuerlöscher mit 2kg von einem Mindestgewicht gesprochen. Dies allein ist schon der Hinweis und keine Verwirrung auf die restlichen Verlautbarungen. Der 2kg Feuerlöscher gilt für die nichtkennzeichnungspflichtigen Gefahrguttransporte die nach der Tabelle der begrenzten Mengen unter 1000Punkte transportiern und ist nicht noch zusätzlich bei einem großen Gefahrguttransport über 7,5 Tonnen mitzuführen.
Also uns im Rhein-Main-Gebiet reichen zwei 6kg Feuerlöscher für den großen Transport über 7,5t zgm!
Aber irgendwie habe ich nicht verstanden wieso bei einer unmissverständlichen Aussage solche Probleme auftreten

Gruß
D.N.


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