Hallo an alle Fachleute :-),
folgendes Szenario:
Ein Container Gefahrgut (UN3077) kommt per Schiff aus Ostasien nach Hamburg. Gemäß Vereinbarung übernehmen wir den Container beim Verlassen des Schiffes in Hamburg.
Der Container kommt dann auf die Bahn oder ein Binnenschiff und reist dann noch einige km durch Deutschland, um dann am Binnenhafen oder Güterbahnhof auf einen LKW zu kommen und ins Lager transportiert zu werden.
--
Wenn ich es richtig sehe, sind wir gefahrgutrechtlich auch für den Binnenschiff- oder Eisenbahntransport verantwortlich (Auftraggeber des Absenders), oder?
In einem Fall war die Gefahrgutkennzeichnung des Lieferanten mangelhaft. Als Auftraggeber des Absenders müssten wir die Angaben nach 5.4.1.1 etc. weitergeben, so dass direkt beim Verladen auf das Binnenschiff oder den Güterzug aufgefallen wäre, dass die Kennzeichnung nicht ok ist.
Der Container wäre dann erstmal stehen geblieben. Und wer hätte die Kennzeichnung korrigieren "dürfen"? Der ostasiatische Hersteller und Verpacker?
(Ich bin nur für den Straßentransport ausgebildet - bitte daher um Nachsicht, wenn Detailwissen bei den anderen Verkehrsträgern fehlt.)
Danke für alle Hinweise und einen schönen (Feier-)Abend,
Andreas Arnold