Hallo Zusammen,
ich brauche mal wieder einen Ratschlag, was die Klassifzierung von Abfall-Lösungen anbelangt. Ich habe eine Lösung, deren Hauptbestandteile Essigsäure 98% ( Eisessig) UN 2789 8(3) II und Chloroform UN 1888 6.1 III im Verhältnis 3:2 sind. Nach der Tabelle 2.1.3.10 wäre die überwiegende Gefahr die Klasse 8. Da es im Verzeichnis der Sammeleintragungen 2.2.8.3 keinen Eintrag für Ätzende Stoffe, entzündbar, giftig, flüssig gibt (CFT), würde ich den Stoff wie folgt klassifizieren:
UN 2922 ÄTZENDER FLÜSSIGER STOFF, GIFTIG, N.A.G. (Eisessig, Chloroform) 8(6.1)II
Bin ich mit der Klassifizierung auf dem richtigen Weg oder hat jemand einen besseren Vorschlag?
Im voraus vielen Dank für Eure Hilfe
Entsorgerlein