Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Zusammengesetzte Verpackung #6558 19.05.2008 17:02
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 1,086
Gandalf Offline OP
Held der Gefahrgutwelt
OP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 1,086
Hallo zusammen,
ich glaube ich bin blind. Ich habe in Erinnerung, dass bei zusammengesetzten Verpackungen nur die äußere Verpackung eine Zulassung benötigt. Ich finde aber die entsprechende Textstelle nicht. Oder ist mein Gedächtnis schlecht?
Gruß Gandalf

Re: Zusammengesetzte Verpackung [Re: Gandalf] #6559 19.05.2008 19:21
Registriert: Jan 2002
Beiträge: 186
Wilhelm Kassing Offline
Veteran
Offline
Veteran
Registriert: Jan 2002
Beiträge: 186
Hallo Gandalf,
Ich hoffe folgende Fundstelle hilft weiter:

4.1.1.3 Sofern im ADR/RID nichts anderes vorgeschrieben ist, muss jede Verpackung, einschließlich Großpackmittel (IBC) und Großverpackungen, ausgenommen Innenverpackungen, einer Bauart entsprechen, die, je nach Fall, in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Abschnitts 6.1.5, 6.3.2, 6.5.6 oder 6.6.5 erfolgreich geprüft wurden. Verpackungen, welche die Prüfungen nicht bestehen müssen, sind in Unterabschnitt 6.1.1.3 aufgeführt.

Grüsse

W. Kassing

Re: Zusammengesetzte Verpackung [Re: Wilhelm Kassing] #6560 21.05.2008 08:47
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 1,086
Gandalf Offline OP
Held der Gefahrgutwelt
OP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 1,086
Hallo W. Kassing,
ja vielen Dank. Das hilft zunächst weiter.
Es ergibt sich noch eine weitere Frage. Wir haben ein Angebot eines Herstellers über Kunststoffeimer mit UN-Zulassung mit der Einschränkung nur mit PE-Innenbeutel. Dann habe ich doch eine zusammengesetzte Verpackung und muss auch Tabelle 3.4.6 beachten oder?
Muss noch ne Frage nachschieben. Die Kennzeichnung mit LQ-Raute gilt nur bei zusammengesetzten VP oder? Ansonsten sind VP normal mit Gefahrzettel zu kennzeichnen oder?
Gruß Gandalf

Zuletzt bearbeitet von Gandalf; 21.05.2008 10:19.
Re: Zusammengesetzte Verpackung [Re: Gandalf] #6561 26.05.2008 11:15
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 1,086
Gandalf Offline OP
Held der Gefahrgutwelt
OP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 1,086
Hallo nochmal,
vergesst meinen vorherigen Beitrag. Hab mich inzwischen mit Kap. 3.4 ADR beschäftigt. Wenn ich also eine zusammengesetzte Verpackung habe und die Mengengrenzen aus 3.4 einhalte, dann muss ich bei der Beförderung nach ADR nichts weiter beachten, außer die Verpackung mit einer Raute (UN & Nr) zu kennzeichnen. Ist jetzt ein "Fass aus Kunststoff" (Eimer) mit einem "Sack aus Kunstsstoff" (PE-Beutel) innen, eine zusammengesetzte Verpackung nach ADR?
Gruß Gandalf

Re: Zusammengesetzte Verpackung [Re: Gandalf] #6562 28.05.2008 15:10
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 651
W
Winklhofer Offline
Meister aller Klassen
Offline
Meister aller Klassen
W
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 651
Hallo Gandalf,

natürlich ist das von Ihnen beschriebene Beispiel Kunststofffass/PE-Beutel als zusammengesetzte Verpackung denkbar. Damit könnten Sie sich im Rahmen von 3.4 ADR bewegen. Hilfen dazu finden Sie in 1.2.1 (Definition Innenverpackung und zusammengesetzte Verpackung), 3.4.4 a), 6.1.4.21 und u. a. sehr wichtig 4.1.1.5 ADR.

Grüße aus Augsburg
Alfred Winklhofer


Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
Einstufung
ansteckungsgefährlicher Stoffe

von M.A.T. - 24.04.2025 16:04
Sendung Gerät mit Funkstrahlung
von M.A.T. - 24.04.2025 13:33
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3