Zusammengesetzte Verpackung
#6558
19.05.2008 17:02
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Gandalf
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Hallo zusammen, ich glaube ich bin blind. Ich habe in Erinnerung, dass bei zusammengesetzten Verpackungen nur die äußere Verpackung eine Zulassung benötigt. Ich finde aber die entsprechende Textstelle nicht. Oder ist mein Gedächtnis schlecht?  Gruß Gandalf
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Re: Zusammengesetzte Verpackung
[Re: Gandalf]
#6559
19.05.2008 19:21
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Wilhelm Kassing
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Hallo Gandalf, Ich hoffe folgende Fundstelle hilft weiter:
4.1.1.3 Sofern im ADR/RID nichts anderes vorgeschrieben ist, muss jede Verpackung, einschließlich Großpackmittel (IBC) und Großverpackungen, ausgenommen Innenverpackungen, einer Bauart entsprechen, die, je nach Fall, in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Abschnitts 6.1.5, 6.3.2, 6.5.6 oder 6.6.5 erfolgreich geprüft wurden. Verpackungen, welche die Prüfungen nicht bestehen müssen, sind in Unterabschnitt 6.1.1.3 aufgeführt.
Grüsse
W. Kassing
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Re: Zusammengesetzte Verpackung
[Re: Wilhelm Kassing]
#6560
21.05.2008 08:47
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Gandalf
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Hallo W. Kassing, ja vielen Dank. Das hilft zunächst weiter. Es ergibt sich noch eine weitere Frage. Wir haben ein Angebot eines Herstellers über Kunststoffeimer mit UN-Zulassung mit der Einschränkung nur mit PE-Innenbeutel. Dann habe ich doch eine zusammengesetzte Verpackung und muss auch Tabelle 3.4.6 beachten oder? Muss noch ne Frage nachschieben. Die Kennzeichnung mit LQ-Raute gilt nur bei zusammengesetzten VP oder? Ansonsten sind VP normal mit Gefahrzettel zu kennzeichnen oder? Gruß Gandalf
Zuletzt bearbeitet von Gandalf; 21.05.2008 10:19.
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Re: Zusammengesetzte Verpackung
[Re: Gandalf]
#6561
26.05.2008 11:15
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Gandalf
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Hallo nochmal, vergesst meinen vorherigen Beitrag. Hab mich inzwischen mit Kap. 3.4 ADR beschäftigt. Wenn ich also eine zusammengesetzte Verpackung habe und die Mengengrenzen aus 3.4 einhalte, dann muss ich bei der Beförderung nach ADR nichts weiter beachten, außer die Verpackung mit einer Raute (UN & Nr) zu kennzeichnen. Ist jetzt ein "Fass aus Kunststoff" (Eimer) mit einem "Sack aus Kunstsstoff" (PE-Beutel) innen, eine zusammengesetzte Verpackung nach ADR? Gruß Gandalf
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Re: Zusammengesetzte Verpackung
[Re: Gandalf]
#6562
28.05.2008 15:10
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Winklhofer
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Hallo Gandalf,
natürlich ist das von Ihnen beschriebene Beispiel Kunststofffass/PE-Beutel als zusammengesetzte Verpackung denkbar. Damit könnten Sie sich im Rahmen von 3.4 ADR bewegen. Hilfen dazu finden Sie in 1.2.1 (Definition Innenverpackung und zusammengesetzte Verpackung), 3.4.4 a), 6.1.4.21 und u. a. sehr wichtig 4.1.1.5 ADR.
Grüße aus Augsburg Alfred Winklhofer
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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