Hallo Gefahrgut-Experten,
mich beschäftigen momentan die Voraussetzungen für den Transport von Lacken.
Tief in meinem verstaubten Hinterkopf erinnere ich mich an einen Regel die besagt, dass Flüssigkeiten (die dem ADR unterliegen) unter bestimmten Voraussetzungen auch in einem für FESTSTOFFE zugelassenen Deckelfass (200 l) transportiert werden dürfen. So weit ich weiß spielte die Viskosität eine Rolle, ich meine allerdings nicht Kapitel 2.2.3.1.5.
Ich würde mich freuen, wenn mir einer der Mitlesenden sagen könnte, ob diese Ausnahmeregelung noch existiert (oder jemals so existiert hat) und wo ich nähere Informationen darüber finden kann.
Vielen Dank vorab an alle Antwortenden.
Schöne Grüße
Philipp
Zuletzt bearbeitet von hbisw; 06.06.2008 11:00.