Hallo,
soweit mir bekannt ist, benötigen "freigestellte Packstücke" (nicht Mengen??) z.b. UN 2911 keine Gefahrzettel sondern nur Kennzeichnungselemente
UN-Nummer, Name und Adress Absender & Empfanger, ev. Bruttogewicht.
Gruß
Rupert
Hallo Rupert,
erlaube mir noch den, so meine ich, wichtige Zusatz, das bei der Kennzeichnung nach 2.2.7.2.4.1.3 b) (ii) (ADR2009) in das Versandstück die Kennzeichnung "RADIOACTIVE" eingeklebt werden muss. Das bitte nicht vergessen.