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Haupt und Nebengefahr #6831 17.07.2008 16:55
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THW Ingo Offline OP
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OP Offline
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Hallo,

gibt es eine Vorschrift oder Grundlage zwecke Haupt und Nebengefahr bei der Anbringung von Gefahrzetteln an Tankfahrzeugen. Habe unter 5.3.1.4 nichts gelesen.
In Fahrtrichtung erst Haupt und dann Nebengefahr?

Beispiel: UN 1073 SAUERSTOFF,Tiefgekühlt, Flüssig
Gefahrzettel 2.2 und 5.1

Danke,
Gruß Ingo Ritter

Re: Haupt und Nebengefahr [Re: THW Ingo] #6832 17.07.2008 17:07
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W
Winklhofer Offline
Meister aller Klassen
Offline
Meister aller Klassen
W
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 652
Hallo Herr Ritter,
dafür gibt es im ADR weder für Gefahrzettel an den Versandstücken noch für Placards an Tanks etc. eine Regelung. Es ist lediglich davon die Rede, dass bei mehreren erforderlichen Gefahrzetteln/Placards diese nahe beieinander anzubringen sind.

Grüße aus Ulm
Alfred Winklhofer


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