Hallo,
gibt es eine Vorschrift oder Grundlage zwecke Haupt und Nebengefahr bei der Anbringung von Gefahrzetteln an Tankfahrzeugen. Habe unter 5.3.1.4 nichts gelesen.
In Fahrtrichtung erst Haupt und dann Nebengefahr?
Beispiel: UN 1073 SAUERSTOFF,Tiefgekühlt, Flüssig
Gefahrzettel 2.2 und 5.1
Danke,
Gruß Ingo Ritter