Hallo DJSMP, ..so ganz auf die Schnelle, hier ein Link http://www.bundesrat.de/cln_090/nn_8794/...html?__nnn=true ..und dann Seite 17 im pdf-Dokument "Beschlüsse 16./17.April........" aufschlagen für heute habe ich Feierabend <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />, aber soviel weiß ich, auf der letzten Verkehrsministerkonferenz (Oktober)wurde darüber gesprochen. mfg
Das Thema Tunnel ist nicht ganz so einfach und nicht auf den Norden beschränkt. Auch in Thüringen (A71) ist derzeit die Tunnelkette für die Beförderung von Gefahrgut im kennzeichnungspflichtigen Bereich gesperrt und muss somit mit Ablauf der Übergangsvorschrift mit einem Tunnelcode versehen sein. Die Länder arbeiten gemeinsam mit dem Bund an einer Möglichkeit, Tunnel zu Kategorisieren. Auf alle Fälle würde ich auch den Sachsen, wegen der nähe zu Thüringen empfehlen, den Tunnelcode im Beförderungspapier anzugeben. Man weiß ja nie, wo insbesondere im Heizölgeschäft der nächste Kunde wohnt oder der Fahrer noch eine Freundin hat.
ich wäre der Einfachheit halber dafür, den Tunnelcode immer einzutragen (eventuell handschriftlich, bis die Heizölhändler ihre alten Lieferscheine aufgebraucht haben und dann bei Bestellung der neuen eindrucken lassen), dann kommt die Diskussion gar nicht erst auf, ob eingetragen werden muss oder nicht. Hauptsache, der Fahrer weiß, was diese Angabe ihm sagen soll.
Wie gesagt, es ist nicht verboten, den Tunnelcode anzugeben, auch wenn man keinen Tunnel durchfährt. Durch die Anordnung nach der Verpackungsgruppe wird auch die Reihenfolge des Gefahrgutdatensatzes nicht unterbrochen.
Grüße nach Sachsen und an deine Gefahrgut-Mitstreiter!
danke erstmal für die Hinweise. Zitat: "Die Verkehrsministerkonferenz nimmt die Zwischenberichte des Freistaats Thüringen zu Buchstabe a und des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zu Buchstabe b zur Kenntnis. Auf der Grundlage des jeweils dargestellten weiteren Vorgehens wird um erneute Berichterstattungen im Rahmen der Herbstsitzung der Verkehrsministerkonferenz 2008 gebeten."
Da ist man ja schon ganz schön voran gekommen ;-)
Bei sämtlichen Absender-Kunden, die wir als Gb beraten, wird der TBC im Beförderungspapier drin stehen. Da lasse ich gar nicht erst mit mir reden. Die Heizölhändler bilden da keine Ausnahme, zumal die neben Ihren Bondruckerkarten sowieso extra-Beförderungspapiere mit haben, die auch gleich noch die Additive beinhalten.
Diese Regelung mit der Freistellung des TBC-Eintrags ist in meinen Augen sowieso totaler Schwachfug, da der Absender, der in aller Regel das Beförderungspapier fertigt, nie und nimmer weiß, wo der Beförderer einmal entlang fahren wird bzw. der Disponent den Fahrer eines Jahres lang schicken wird. Nehmen wir nur mal das Beispiel eines europäischen Sammelgut-Netzwerks. Die Regelung ist mal wieder komplett an der Praxis vorbei.
Soweit so gut. Die Infos waren nur als Hintergrund für mich gedacht, um das Ganze zu verstehen und die Sache gegenüber anderen Absender, die nicht so einen guten Gb haben wie wir das sind, begründen zu können. Außerdem will man ja auch mal in der Fahrerschulung glänzen können <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />
@Kay Schmauder Diese Einstufung würde logisch klingen. Aus Behördenkreisen weiß ich aber, dass das zu einfach wäre. Abgesehen davon, dass das neue Verkehrszeichen von 2006 noch gar nicht alle Tunnel in Deutschland erreicht hat (mehr als 300 Tunnel sollen damit gekennzeichnet werden), wird es niemals für die gleiche Anzahl an Tunnel Beschränkungen geben. Wie ich schon sagte wird es in Deutschland schätzungsweise 3-4 Tunnel treffen. Elbtunnel und die A71 gehören höchstwahrscheinlich dazu. Dann hört es aber auch schon auf.
In Österreich verfolgt man ja schon seit Jahren eigene Tunnelvorschriften. Dort ist es meines Wissens so, dass ein Tunnel erstmal bei 200m beginnt. Alles darunter wird mit den Vorschriften gar nicht erst erfasst.
@Claudi Viele Grüße aus Sachsen in das schöne Rheinland. Werde die Grüße selbstverständlich an das GBW-Team ausrichten und wünsche dir, falls das zwischen Hellau und Allaaf überhaupt möglich ist, eine besinnliche Vorweihnachtszeit.
sie sitzen doch an der Quelle ;-) Wie weit ist man denn nun bei der Vekerhsministerkonferenz in Sachen Einstufungskriterien für Tunnel? Bis Ende des Jahres sollte doch alles schon fertig sein. ;-)
Ich kämpfe hier im Schweiße meines Angesichts dafür, dass nun bei jedem meiner Kunden der TBC mit im Beförderungspapier erscheint und habe nun selbst die SAP-Profis auf meiner Seite und dann geht bei den Tunneln an sich nix los ;-)
Zwei Fragen noch zum Thema: 1. Sehe ich das richtig, dass das BMVBS dann die zuständige nationale Behörde für die Einstufung der Tunnel sein wird?
2. Wird irgendwo eine einheitliche Liste für beschränkte Tunnel zumindest für Deutschland verfügbar sein z.B. in der GGVSEB(ähnlich wie bisher gesperrte Autobahnstrecken in Anlage 3 GGVSE)? Ist eine Veröffentlichung auch europaweit z.B. bei der UNECE geplant? Ich denke gerade wieder an meinen armen Italienspediteur, der täglich mind. 3 Länder durchfahren muss...
Die anderen Wissenden dürfen sich natürlich auch zahlreich beteiligen. Ich danke schon mal allen Mitstreitern im Vorfeld.
zu 1.)Das BMVBS ist nicht zuständig, dies sind die Länder.
zu 2.) Auf der Internetseite des BMVBS (http://www.bmvbs.de/Verkehr/Gueterverkehr-Logistik-,3152/ADR-Tunnel-beschraenkungen.htm)ist eine deutsche Zusammenfassung der bisher gemeldeten Tunneleinstufungen, zur Zeit nur Berlin). Ein Verweis auf internationale Einstufungen ist dort auch enthalten (http://www.unece.org/trans/danger/publi/adr/country-info_e.htm).
Aber unterstehen die Länder nicht dem BMVBS? Sollte es in Deutschland 16 zuständige nationale Behörden für die Tunneleinstufung geben? Das kann ich mir nicht vorstellen. Einstufung durch die Länder sicher ja, aber die Verantwortung als zuständige Behörde auch? Naja, wir werden sehen...