Hallo Martini!
Ein Blick in 1.2 verrät viel über einen Anhänger. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Eine Beförderungseinheit ist ein Kraftfahrzeug ohne oder mit Anhänger.
Wenn nur ein Anhänger rumsteht ist dieser "nur" ein Fahrzeug, also ist gem. 1.2 hier keine "Beförderungseinheit" zu finden. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Aber ich denke deine Frage zielt eher darauf ab, ob der Anhänger auch mit Bremse abgestellt werden muss. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Das hat dann nichts mit dem ADR zu tun sondern "nur" mit der Verkehrssicherungspflicht... (STVO, UVV - BG Vorschriften etc.)
Und da wirst du dahingehend fündig, dass auch ein Anhänger nicht einfach hingestellt werden darf, sondern im Rahmen der technischen Möglichkeiten gegen Bewegen zu sichern ist (Hängerbremse, Unterlegkeile, Steine, Anbinden, mit Erdankern sichern, Festnageln, Festkleben, eine Gruppe Hooligans oder einfach nur auf Böcke stellen) <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />