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Zählt ein entladener Tankanhänger zu gef. Gütern? #7174 10.09.2008 14:25
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martini Offline OP
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Hallo,

Kapitel 8.3, Ziffer 7 ADR besagt, "dass Beförderungseinheiten mit gefährlichen Gütern nur mit angezogener Feststellbremse halten oder parken dürfen."

Ist ein entladener Tankanhänger eine Beförderungseinheit mit gefährlichen Gütern im Sinne der o. g. Vorschrift???

Ich hoffe auf rege Rückmeldung! Vielen Dank schon mal....
martini

Re: Zählt ein entladener Tankanhänger zu gef. Gütern? [Re: martini] #7175 10.09.2008 14:52
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Pabst aus Bayern Offline
Spezi
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Spezi
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Hallo martini,
in 4.1.1.11 steht:
leere Verpackungen, einschl. IBC und Grossverpackungen, die ein gefährliches Gut enthalten haben, unterliegen denselben Vorschriften wie gefüllte Verpackungen, es sei denn , es wurden entsprechende Maßnahmen getroffen, um jede Gefahr auszuschließen.
Also gereinigt mit Zertifikat?
Wenn nicht, dann ist der Hänger wie voll anzusehen.


ciao
Dieter
Re: Zählt ein entladener Tankanhänger zu gef. Gütern? [Re: martini] #7176 10.09.2008 16:18
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Kay Schmauder Offline
Großmeister
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Großmeister
Registriert: Oct 2003
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Hallo Martini!

Ein Blick in 1.2 verrät viel über einen Anhänger. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Eine Beförderungseinheit ist ein Kraftfahrzeug ohne oder mit Anhänger.
Wenn nur ein Anhänger rumsteht ist dieser "nur" ein Fahrzeug, also ist gem. 1.2 hier keine "Beförderungseinheit" zu finden. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

Aber ich denke deine Frage zielt eher darauf ab, ob der Anhänger auch mit Bremse abgestellt werden muss. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Das hat dann nichts mit dem ADR zu tun sondern "nur" mit der Verkehrssicherungspflicht... (STVO, UVV - BG Vorschriften etc.)
Und da wirst du dahingehend fündig, dass auch ein Anhänger nicht einfach hingestellt werden darf, sondern im Rahmen der technischen Möglichkeiten gegen Bewegen zu sichern ist (Hängerbremse, Unterlegkeile, Steine, Anbinden, mit Erdankern sichern, Festnageln, Festkleben, eine Gruppe Hooligans oder einfach nur auf Böcke stellen) <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder
Re: Zählt ein entladener Tankanhänger zu gef. Gütern? [Re: Kay Schmauder] #7177 18.09.2008 15:07
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Winklhofer Offline
Meister aller Klassen
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W
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Hallo liebe Gefahrgutkolleginnen und -kollegen,

das Problem löst sich mit dem ADR 2009 von selbst. Abschnitt 8.3.7 ADR wird geändert. Dann ist dort nur noch von Fahrzeugen die Rede. Außerdem werden für Anhänger ohne Bremseinrichtungen ebenfalls Sicherungsregeln (Unterlegkeil) festgelegt.

Grüße aus Ulm
Alfred Winklhofer


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