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Freistellung vom ADR Schein #7303 17.10.2008 19:44
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flower Offline OP
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Hallo!
Da ich noch sehr sehr grün hinter den Ohren (Gefahrguttechnisch)bin, möchte ich euch um eure Meinung bzw. Bestätigung bitten, ob ich das Prinzip bezgl. folgendem Fall verstanden habe. Ich habe diese Woche eine Gefahrgutlieferung erhalten (UN 1987, Kl. 3, Verp. III, Beförderungskategorie 3, insgesamt 600 ltr. (3 x 200 Ltr.).Nun fällt diese Art der Beförderung unter die Tabelle in Absatz 1.1.3.6.3,Spalte 3 (1000).Also entfallen einige Vorschriften (bezgl. der Sicherung, Anbringen von Großzetteln, Warntafeln, Schriftliche Weisungen etc.)
und für mich sehr wichtig: Der Fahrzeugführer braucht nur eine Unterweisung für die Handhabung mit gefährlichen Gütern, aber keinen ADR Schein. Der ADR Schein und die anderen Punkte kommen erst dann zum Tragen wenn ich die 1000 Pkt. überschreite, oder???

Gerne höre ich etwas von euch,
viele Grüße
Flower

Re: Freistellung vom ADR Schein [Re: flower] #7304 17.10.2008 21:39
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Mark Offline
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Hallo flower,

völlig richtig, nur eine Unterweisung, keine ADR-Fahrerschulung erforderlich.


Grüße

Mark
Re: Freistellung vom ADR Schein [Re: Mark] #7305 27.10.2008 20:34
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flower Offline OP
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Vielen Dank für deine Stellungnahme. Hat mir sehr geholfen.

Viele Grüße
Flower

Re: Freistellung vom ADR Schein [Re: flower] #7306 02.11.2008 14:22
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Ichwilleshaben Offline
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Hallo,

nur in Bezug auf "SICHERUNG" entfallen, wie du fälschlicherweise annimmst, keine Vorgaben!

Über oder unter 1000 Punkte sind die Güter ordnungsgemäß zu sichern!
Und das ist offenbar den Wenigsten klar.


Gruß

-SCHRÖDER-

Re: Freistellung vom ADR Schein [Re: flower] #7307 03.11.2008 15:35
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R_KARPE Offline
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Hallo,
Also auch die Sicherung kannst Du ausser Acht lassen, solange Du unter 1000 Punkten bleibst. Wobei hier natürlich die Sicherung nach Kapitel 1.10 gemeint ist. An die "Ladungs"sicherung musst Du natürlich denken.
Gruß aus Thüringen
R_Karpe


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