Hallo!
Da ich noch sehr sehr grün hinter den Ohren (Gefahrguttechnisch)bin, möchte ich euch um eure Meinung bzw. Bestätigung bitten, ob ich das Prinzip bezgl. folgendem Fall verstanden habe. Ich habe diese Woche eine Gefahrgutlieferung erhalten (UN 1987, Kl. 3, Verp. III, Beförderungskategorie 3, insgesamt 600 ltr. (3 x 200 Ltr.).Nun fällt diese Art der Beförderung unter die Tabelle in Absatz 1.1.3.6.3,Spalte 3 (1000).Also entfallen einige Vorschriften (bezgl. der Sicherung, Anbringen von Großzetteln, Warntafeln, Schriftliche Weisungen etc.)
und für mich sehr wichtig: Der Fahrzeugführer braucht nur eine Unterweisung für die Handhabung mit gefährlichen Gütern, aber keinen ADR Schein. Der ADR Schein und die anderen Punkte kommen erst dann zum Tragen wenn ich die 1000 Pkt. überschreite, oder???
Gerne höre ich etwas von euch,
viele Grüße
Flower