verstehe ich die Änderungen des ADR 2009 (liegt mir noch nicht komplett vor) bzgl. der neuen Schriftlichen Weisungen so richtig, dass der Beförderer (zB. wir als Spediteur) in der Praxis schlicht generell jedes Fahrzeug mit den Schriftlichen Weisungen ausstatten braucht, um den Anforderungen genüge zu tragen oder werden die Schriftlichen Weisungen an den Empfänger übergeben werden müssen? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Viele Grüße aus dem regnerischen Norden!
Re: ADR 2009: Verwendung der Schriftlichen Weisungen
[Re: GbWeidlich]
#743419.11.200811:29
ja, es reicht die schriftlichen Weisungen mitzugeben; eine Übergabe an den Empfänger ist nicht vorgesehen. Allerdings müssen die schriftlichen Weisungen in einer (oder mehreren) Sprache(n) sein, da jedes (!) Mitglied der Besatzung (nicht nur der Fahrer) diese lesen und verstehen können muß. Das kann also dazu führen, daß man mehrere Sprachversionen mitgeben muß. Ein weiterer Fallstrick kann evtl. die Forderung werden, daß die schriftlichen Weisungen genau dem Muster im ADR entsprechen müssen (z.B. 4 Seiten haben müssen). War eine Zeitlang auch ein großes Problem bei der Zulassungsbescheinigung nach Teil 9.
Grüße GG1
Re: ADR 2009: Verwendung der Schriftlichen Weisungen
[Re: GG1]
#743519.11.200812:46
Die Sprachkenntnisse des Fahrers werden idR weniger das Problem sein und die Form der Schriftlichen Weisungen auch nicht, da die auf dem Markt befindlichen Exemplare ja sicherlich dem ADR-Muster entsprechen dürften?!
Re: ADR 2009: Verwendung der Schriftlichen Weisungen
[Re: GbWeidlich]
#743619.11.200813:42
Im Moment "nur echt mit Druckfehler" (bei Klasse 8 Verbrennungsgefahr statt Verätzungsgefahr) - wobei hoffentlich kein Kontrolleur einen korrigierten Druckfehler beanstanden würde.
Man sollte zur Sicherheit trotzdem die "im Internet herumschwirrenden" Versionen prüfen, bevor man diese einsetzt.
Und der Fahrer (+ggf. Besatzungsmitglieder) sollten das Dokument ruhig mal in Ruhe gelesen haben, bei einem Unfall ist da erfahrungsgemäßg keine Zeit mehr. Am besten die Übergabe an den Fahrer/ aufs Fahrzeug und die Kenntnisnahme schriftl. bestätigen lassen (denn der Beförderer ist zuständig dafür, dass das Dokument im Fahrzeug vorhanden ist). So kann man sich absichern, falls Fahrer das Dokument verlieren/ verschlampen sollten und dann in eine Kontrolle geraten.
Gibt es eigentlich Quellen für die neuen Schriftlichen Weisungen in "exotischen" Sprachen (andere als deutsch, englisch, französisch)?
Re: ADR 2009: Verwendung der Schriftlichen Weisungen
[Re: Claudi]
#743719.11.200813:48
es gibt zwar schon einige ganz schnelle Druckereien, aber ich werde diese erst am Jahresanfang beschaffen. Bis dahin sollten die Fehler korrigiert sein und bis zum Ende der Übergangsfrist gebe ich als Versender die alten SWFDST weiterhin mit!!
Ich werde die neuen SW auch als Versender in verschiedenen Sprachen vorrätig haben denn, falls ein Spediteur diese nicht an Bord hat möchte ich trotzdem mein GUT in fahrt bringen.
Hallo, der Beförderer muss die schriftlichen Weisung zur Verfügung stellen, aber in der Sprache welche die Mitglieder der Fahrzeugbesatzung lesen und verstehen können. Das Letztere wird meistens unterschätzt, weil man im Allgemeinen nur seine Muttersprache verstehen kann. Ansonsten kann ich die schriftliche Weisung vom "Verkehrsverlag Fischer" www.verkehrsverlag-fischer.de empfehlen, welche schon auf dem Markt sind.
Gruss Gerald aus Unterfranken
Gruss aus Unterfranken
Gerald
Re: ADR 2009: Verwendung der Schriftlichen Weisungen
[Re: Gerald]
#744024.11.200812:02
Zur Information: Auf Vorschlag des Vereinigten Königreichs bei der letzten WP.15-Tagung Ende Oktober in Genf, werden die zuständigen Behörden der ADR-Staaten ihre "offiziellen" Übersetzungen der neuen schriftlichen Weisungen dem Sekretariat des UN-ECE übermitteln. Diese sollen auf der UN-ECE-Webseite zur Verfügung gestellt werden. http://www.unece.org/trans/danger/publi/adr/adr_e.html
Wir dürfen gespannt sein wie lange es dauert bis alle Fassungen verfügbar sein werden!
ich kann jedem Beförderer nur empfehlen, ab dem 01.01.2009 die neuen schriftlichen Weisungen nach dem ADR 2009 zu verwenden. Der Beförderer ist nach geltendem Recht (GGVSE) und wird es auch wohl auch nach dem neuen Recht (GGVSEB) verpflichtet sein dafür zu sorgen, dass der Fahrer die Weisungen mitführt. Ob der Absender oder der Verlader ab 01.01.2008 noch altes Recht anwendet, ist ungewiss. Nach dem neuen Recht hat er jedenfalls keine Pflicht mehr die schriftlichen Weisungen zu erstellen und dem Fahrzeugführer zu übergeben. Wenn das Fahrzeug erstmal beim Verlader steht und der Fahrer dort erfährt, dass der Absender / Verlader das ADR 2009 anwendet, kommen die schriftlichen Weisungen nicht mehr auf das Auto.
Mit freundlichen Grüßen Thomas Damm
Freundliche Grüße Thomas Damm
Re: ADR 2009: Verwendung der Schriftlichen Weisungen
[Re: TDamm]
#744317.12.200809:08
Ich denke wohl auch, dass das gerade in den ersten Monaten eine leicht chaotische Situation werden wird! Einige Absender/Versender statten sich gerade ebenfalls mit deutschsprachigen Versionen der neuen Schriftlichen Weisungen aus, falls ein Fahrer halt keine dabei haben sollte und der Beförderer es leider "verschlafen" hat ihm welche mitzugeben!
**expect the unexpected**
Re: ADR 2009: Verwendung der Schriftlichen Weisungen
[Re: Naymo]
#744517.12.200809:34
Ich denke daß vor allen Dingen im grenzüberschreitenden Verkehr auf jeden Fall noch nach "alter Regelung" gefahren werden sollte . Es wird sicherlich Probleme mit den Beamten geben, die noch nicht auf dem Laufenden sind .
Re: ADR 2009: Verwendung der Schriftlichen Weisungen
[Re: Gandalf]
#744618.12.200810:32
was nützt dem Beförderer die Anwendung der allg. Übergangsvorschrift im ADR 2009 (also er verlässt sich darauf, dass der Verlader seinem Fahrer die vom Absender nach altem Recht erstellten Weisungen übergibt), wenn der Verlader oder der Absender ab 01.01.2009 das neue Recht anwendet.
Der Beförderer hat nach dem neuen Recht wie auch im alten Recht die Pflicht, dass sein Fahrer die schriftlichen Weisungen mitführt.
Mit freundlichen Grüßen Thomas Damm
Freundliche Grüße Thomas Damm
Re: ADR 2009: Verwendung der Schriftlichen Weisung
[Re: TDamm]
#744718.12.200812:22
Hallo TDamm, ......und ich dachte der einzige Dogmatiker sitzt südlich der Alpen..... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" /> <img src="/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" /> Wir werden ab 01.(02.)01.2009 auf fehlende Schriftliche Weisungen vorbereitet sein, ich habe S.W. in 14 Sprachen "gedownloaded", eventuell kann sofort laminiert werden etc. und 5.4.3.2/ 5.4.3.3 und 5.4.3.4 werden auch beachtet. Pragmatismus ist das Stichwort mfg
Re: ADR 2009: Verwendung der Schriftlichen Weisung
[Re: ureaner]
#744819.12.200811:49
mit meinem Hinweis an den Beförderer wollte ich nicht stur auf die Rechtslage hinweisen, sondern nach meiner Auffassung ist der Beförderer mit dem ADR 2009 auch bezüglich der Ausrüstung des Fahrzeuges nach den neuen schriftlichen Weisungen auf der sicheren Seite. Nach dem alten Recht war er immer der Gefahr ausgesetzt, dass ein Absender einen speziellen Ausrüstungsgegenstand, welchen der Beförderer nicht vorhält, fordert. Das kann bei der Anwendung des ADR 2009 nicht mehr geschehen.
Frohe Weihnachten Thomas Damm
Freundliche Grüße Thomas Damm
Re: ADR 2009: Verwendung der Schriftlichen Weisungen
[Re: TDamm]
#744919.12.200814:44
wenn der Verlader bereits neues Recht anwenden will, muß er, wie jetzt auch schon, ADR 7.5.1.2 beachten. Und zu einer Kontrolle der Dokumente gehört dann auch die Überprüfung, ob schriftliche Weisungen nach ADR 2009 an Bord sind. Ist das nicht der Fall, darf eben auch nicht beladen werden.
Grüße GG1
Re: ADR 2009: Verwendung der Schriftlichen Weisungen
[Re: GG1]
#745019.12.200815:42
da gebe ich Ihnen voll Recht!!! nur die Praxis ist heufig eine Andere.
Auch entbindet diese Kontrollpflicht des Verladers nicht den Beförderer von seiner Pflicht die schriftlichen Weisungen und die dazugehörige Ausrüstung nach ADR 2007 oder nach ADR 2009 zu übergeben.