Re: ADR 2009: Verwendung der Schriftlichen Weisungen
[Re: TDamm]
#7443
17.12.2008 09:08
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Gandalf
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Hallo TDamm, ich kann jedem Beförderer nur empfehlen, ab dem 01.01.2009 die neuen schriftlichen Weisungen nach dem ADR 2009 zu verwenden. Die Übergangsfrist 30.06.09 darf er aber doch in Anspruch nehmen oder? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" /> Gruß Gandalf
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Re: ADR 2009: Verwendung der Schriftlichen Weisungen
[Re: Gandalf]
#7444
17.12.2008 09:23
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Naymo
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Ich denke wohl auch, dass das gerade in den ersten Monaten eine leicht chaotische Situation werden wird! Einige Absender/Versender statten sich gerade ebenfalls mit deutschsprachigen Versionen der neuen Schriftlichen Weisungen aus, falls ein Fahrer halt keine dabei haben sollte und der Beförderer es leider "verschlafen" hat ihm welche mitzugeben!
**expect the unexpected**
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Re: ADR 2009: Verwendung der Schriftlichen Weisungen
[Re: Naymo]
#7445
17.12.2008 09:34
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bheuschen
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Ich denke daß vor allen Dingen im grenzüberschreitenden Verkehr auf jeden Fall noch nach "alter Regelung" gefahren werden sollte . Es wird sicherlich Probleme mit den Beamten geben, die noch nicht auf dem Laufenden sind .
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Re: ADR 2009: Verwendung der Schriftlichen Weisungen
[Re: Gandalf]
#7446
18.12.2008 10:32
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TDamm
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Hallo Gandalf,
was nützt dem Beförderer die Anwendung der allg. Übergangsvorschrift im ADR 2009 (also er verlässt sich darauf, dass der Verlader seinem Fahrer die vom Absender nach altem Recht erstellten Weisungen übergibt), wenn der Verlader oder der Absender ab 01.01.2009 das neue Recht anwendet.
Der Beförderer hat nach dem neuen Recht wie auch im alten Recht die Pflicht, dass sein Fahrer die schriftlichen Weisungen mitführt.
Mit freundlichen Grüßen Thomas Damm
Freundliche Grüße Thomas Damm
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Re: ADR 2009: Verwendung der Schriftlichen Weisung
[Re: TDamm]
#7447
18.12.2008 12:22
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ureaner
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Hallo TDamm, ......und ich dachte der einzige Dogmatiker sitzt südlich der Alpen..... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" /> <img src="/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" /> Wir werden ab 01.(02.)01.2009 auf fehlende Schriftliche Weisungen vorbereitet sein, ich habe S.W. in 14 Sprachen "gedownloaded", eventuell kann sofort laminiert werden etc. und 5.4.3.2/ 5.4.3.3 und 5.4.3.4 werden auch beachtet. Pragmatismus ist das Stichwort mfg
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Re: ADR 2009: Verwendung der Schriftlichen Weisung
[Re: ureaner]
#7448
19.12.2008 11:49
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TDamm
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Hallo ureaner,
mit meinem Hinweis an den Beförderer wollte ich nicht stur auf die Rechtslage hinweisen, sondern nach meiner Auffassung ist der Beförderer mit dem ADR 2009 auch bezüglich der Ausrüstung des Fahrzeuges nach den neuen schriftlichen Weisungen auf der sicheren Seite. Nach dem alten Recht war er immer der Gefahr ausgesetzt, dass ein Absender einen speziellen Ausrüstungsgegenstand, welchen der Beförderer nicht vorhält, fordert. Das kann bei der Anwendung des ADR 2009 nicht mehr geschehen.
Frohe Weihnachten Thomas Damm
Freundliche Grüße Thomas Damm
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Re: ADR 2009: Verwendung der Schriftlichen Weisungen
[Re: TDamm]
#7449
19.12.2008 14:44
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GG1
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Hallo Herr Damm,
wenn der Verlader bereits neues Recht anwenden will, muß er, wie jetzt auch schon, ADR 7.5.1.2 beachten. Und zu einer Kontrolle der Dokumente gehört dann auch die Überprüfung, ob schriftliche Weisungen nach ADR 2009 an Bord sind. Ist das nicht der Fall, darf eben auch nicht beladen werden.
Grüße GG1
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Re: ADR 2009: Verwendung der Schriftlichen Weisungen
[Re: GG1]
#7450
19.12.2008 15:42
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TDamm
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Hallo GG1,
da gebe ich Ihnen voll Recht!!! nur die Praxis ist heufig eine Andere.
Auch entbindet diese Kontrollpflicht des Verladers nicht den Beförderer von seiner Pflicht die schriftlichen Weisungen und die dazugehörige Ausrüstung nach ADR 2007 oder nach ADR 2009 zu übergeben.
Frohe Weihnachten Thomas Damm
Freundliche Grüße Thomas Damm
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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