Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Seite 2 von 2 1 2
Re: schriftliche Weisungen 2009 [Re: Frede] #7759 22.04.2009 14:03
Registriert: Mar 2009
Beiträge: 16
F
Frede Offline
Mitglied
Offline
Mitglied
F
Registriert: Mar 2009
Beiträge: 16
Müssen die neuen schriftlichen Weisungen noch immer in der jeweiligen Landessprache, durch die der Fahrer fährt, mitgegeben werden? Mir ist so, als hätte ich gehört, dass Deutsch, Englisch + Französisch ausreicht, oder vertu' ich mich gerade?

Re: schriftliche Weisungen 2009 [Re: Frede] #7760 22.04.2009 15:12
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 723
TDamm Offline
Meister aller Klassen
Offline
Meister aller Klassen
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 723
Hallo Fred,

UA 5.4.3.2 ADR 2009 lautet:
"Diese Weisungen sind vom Beförderer vor Antritt der Fahrt der Fahrzeugbesatzung in einer Sprache (in Sprachen) bereitzustel­len, die jedes Mitglied lesen und verstehen kann."

Wenn man den Wortlaut spitz ließt, muss bei einer vielsprachigen Fahrzeugbesatzung j e d e r die Weisungen auch in der anderen Sprache lesen und verstehen können, Das ist aber nach meiner Kenntnis nicht gemeint. Besteht die Fahrzeugbesatzung, die durch Frankreich, Spanien nach England fährt, aus einer deutschensprachigen und einer polnisch sprechenden Person, muss der Beförderer die schriftlichen Weisungen in deutsch und in polnisch mitgegeben.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Damm


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: schriftliche Weisungen 2009 [Re: TDamm] #7761 22.04.2009 18:15
Registriert: Mar 2007
Beiträge: 492
Mark Offline
Meister aller Klassen
Offline
Meister aller Klassen
Registriert: Mar 2007
Beiträge: 492
Hallo Thomas Damm,

könnte man beim Spitz lesen nicht einräumen, dass es ausreichen würde, wenn der deutschprachige Beifahrer eine offizielle Übersetzung des Unfallmerkblattes des polnischsprachigen Fahrers dabei hat <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />


Grüße

Mark
Re: schriftliche Weisungen 2009 [Re: Mark] #7762 23.04.2009 01:41
Registriert: Jun 2007
Beiträge: 47
R_KARPE Offline
Spezi
Offline
Spezi
Registriert: Jun 2007
Beiträge: 47
das ist aber ganz schön spitzfindig....

Meiner Meinung nach reichen für eine Besatzung, bestehend aus einem polnischen und einem deutschen Fahrer, sofern beide Ihrer Muttersprache mächtig sind, die schriftlichen Weisungen in Deutsch und Polnisch.

Wenn einer von beiden aber nun auch noch fließend Suaheli spricht.........

Re: schriftliche Weisungen 2009 [Re: R_KARPE] #7763 23.04.2009 21:18
Registriert: Mar 2007
Beiträge: 492
Mark Offline
Meister aller Klassen
Offline
Meister aller Klassen
Registriert: Mar 2007
Beiträge: 492
Antwort auf

Meiner Meinung nach reichen für eine Besatzung, bestehend aus einem polnischen und einem deutschen Fahrer, sofern beide Ihrer Muttersprache mächtig sind, die schriftlichen Weisungen in Deutsch und Polnisch.


Hab ich was anderes geschrieben? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />


Grüße

Mark
Re: schriftliche Weisungen 2009 [Re: R_KARPE] #7764 24.04.2009 08:10
Registriert: Jan 2008
Beiträge: 98
U
ureaner Offline
Vollmitglied
Offline
Vollmitglied
U
Registriert: Jan 2008
Beiträge: 98

Wenn einer von beiden aber nun auch noch fließend Suaheli spricht......... [/quote]

.......die Länder Ostafrikas sind nicht Mitgliedsstaaten des ADR...
<img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />...

Re: schriftliche Weisungen 2009 [Re: ureaner] #7765 27.04.2009 17:01
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 651
W
Winklhofer Offline
Meister aller Klassen
Offline
Meister aller Klassen
W
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 651
Hallo Ureaner,

ob die Länder Ostafrikas ADR-Vertragsstaaten sind, spielt hinsichtlich der schriftlichen Weisungen bei ADR-Beförderungen keine Rolle. Maßgeblich dafür ist die Fahrzeugbesatzung. Wenn dort einer sitzt, der nur "Suaheli" spricht, dann ist die schriftliche Weisung auch in dieser Sprache mitzuführen.

Grüße aus Ulm
Alfred Winklhofer

Re: schriftliche Weisungen 2009 [Re: Winklhofer] #7766 27.04.2009 19:39
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,992
Claudi Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,992
Wobei dieser Fahrer ja auch einen ADR-Schein haben müsste und ob die Lehrgänge in Suaheli angeboten werden? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />
Wahrscheinlicher wäre, dass der Fahrer, wenn er aus Ostafrika stammt und einen ADR-Schein hat, irgendeine andere Sprache ebenfalls beherrscht, in dieser Sprache einen ADR-Lehrgang erfolgreich absolviert hat und dementsprechend die Schriftlichen Weisungen auch in dieser ihm geläufigen Fremdsprache mitgegeben werden.

Re: schriftliche Weisungen 2009 [Re: Claudi] #7767 27.04.2009 21:05
Registriert: Mar 2007
Beiträge: 492
Mark Offline
Meister aller Klassen
Offline
Meister aller Klassen
Registriert: Mar 2007
Beiträge: 492
Hallo Claudi,

wahrscheinlicher wäre, dass so ein Besatzungsmitglied nur Beifahrer ist und Handlangerarbeiten verrichten soll. Es kann ja sein, dass er Deutsch spricht, doch Deutsch nicht lesen kann, dann muss für ihn ein Unfallmerkblatt an Bord, dass er auch verstehen (sprich lesen) kann - notfalls in Suaheli.


Grüße

Mark
Seite 2 von 2 1 2

Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
ADR 2027
von Gerald - 29.04.2025 19:37
Klassifizierungscode auf dem Beförderungspapier
von M.A.T. - 29.04.2025 17:24
Einstufung
ansteckungsgefährlicher Stoffe

von M.A.T. - 29.04.2025 08:36
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3