Re: schriftliche Weisungen 2009
[Re: Frede]
#7759
22.04.2009 14:03
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Frede
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Müssen die neuen schriftlichen Weisungen noch immer in der jeweiligen Landessprache, durch die der Fahrer fährt, mitgegeben werden? Mir ist so, als hätte ich gehört, dass Deutsch, Englisch + Französisch ausreicht, oder vertu' ich mich gerade?
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Re: schriftliche Weisungen 2009
[Re: Frede]
#7760
22.04.2009 15:12
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TDamm
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Hallo Fred,
UA 5.4.3.2 ADR 2009 lautet: "Diese Weisungen sind vom Beförderer vor Antritt der Fahrt der Fahrzeugbesatzung in einer Sprache (in Sprachen) bereitzustellen, die jedes Mitglied lesen und verstehen kann."
Wenn man den Wortlaut spitz ließt, muss bei einer vielsprachigen Fahrzeugbesatzung j e d e r die Weisungen auch in der anderen Sprache lesen und verstehen können, Das ist aber nach meiner Kenntnis nicht gemeint. Besteht die Fahrzeugbesatzung, die durch Frankreich, Spanien nach England fährt, aus einer deutschensprachigen und einer polnisch sprechenden Person, muss der Beförderer die schriftlichen Weisungen in deutsch und in polnisch mitgegeben.
Mit freundlichen Grüßen Thomas Damm
Freundliche Grüße Thomas Damm
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Re: schriftliche Weisungen 2009
[Re: TDamm]
#7761
22.04.2009 18:15
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Mark
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Hallo Thomas Damm,
könnte man beim Spitz lesen nicht einräumen, dass es ausreichen würde, wenn der deutschprachige Beifahrer eine offizielle Übersetzung des Unfallmerkblattes des polnischsprachigen Fahrers dabei hat <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Grüße
Mark
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Re: schriftliche Weisungen 2009
[Re: Mark]
#7762
23.04.2009 01:41
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R_KARPE
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das ist aber ganz schön spitzfindig....
Meiner Meinung nach reichen für eine Besatzung, bestehend aus einem polnischen und einem deutschen Fahrer, sofern beide Ihrer Muttersprache mächtig sind, die schriftlichen Weisungen in Deutsch und Polnisch.
Wenn einer von beiden aber nun auch noch fließend Suaheli spricht.........
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Re: schriftliche Weisungen 2009
[Re: R_KARPE]
#7763
23.04.2009 21:18
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Mark
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Meiner Meinung nach reichen für eine Besatzung, bestehend aus einem polnischen und einem deutschen Fahrer, sofern beide Ihrer Muttersprache mächtig sind, die schriftlichen Weisungen in Deutsch und Polnisch.
Hab ich was anderes geschrieben? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Grüße
Mark
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Re: schriftliche Weisungen 2009
[Re: R_KARPE]
#7764
24.04.2009 08:10
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ureaner
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Wenn einer von beiden aber nun auch noch fließend Suaheli spricht......... [/quote]
.......die Länder Ostafrikas sind nicht Mitgliedsstaaten des ADR... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />...
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Re: schriftliche Weisungen 2009
[Re: ureaner]
#7765
27.04.2009 17:01
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Winklhofer
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Hallo Ureaner,
ob die Länder Ostafrikas ADR-Vertragsstaaten sind, spielt hinsichtlich der schriftlichen Weisungen bei ADR-Beförderungen keine Rolle. Maßgeblich dafür ist die Fahrzeugbesatzung. Wenn dort einer sitzt, der nur "Suaheli" spricht, dann ist die schriftliche Weisung auch in dieser Sprache mitzuführen.
Grüße aus Ulm Alfred Winklhofer
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Re: schriftliche Weisungen 2009
[Re: Winklhofer]
#7766
27.04.2009 19:39
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Claudi
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Wobei dieser Fahrer ja auch einen ADR-Schein haben müsste und ob die Lehrgänge in Suaheli angeboten werden? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" /> Wahrscheinlicher wäre, dass der Fahrer, wenn er aus Ostafrika stammt und einen ADR-Schein hat, irgendeine andere Sprache ebenfalls beherrscht, in dieser Sprache einen ADR-Lehrgang erfolgreich absolviert hat und dementsprechend die Schriftlichen Weisungen auch in dieser ihm geläufigen Fremdsprache mitgegeben werden.
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Re: schriftliche Weisungen 2009
[Re: Claudi]
#7767
27.04.2009 21:05
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Mark
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Hallo Claudi,
wahrscheinlicher wäre, dass so ein Besatzungsmitglied nur Beifahrer ist und Handlangerarbeiten verrichten soll. Es kann ja sein, dass er Deutsch spricht, doch Deutsch nicht lesen kann, dann muss für ihn ein Unfallmerkblatt an Bord, dass er auch verstehen (sprich lesen) kann - notfalls in Suaheli.
Grüße
Mark
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