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Fragen zur "beauftragten Person" #7853 29.01.2009 12:56
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Haus4 Offline OP
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Wie lautet die konkrete Aufgabenzuweisung für eine "beauftragte Person im Sinne
§ 1 a, Nr. 5 der Gefahrgutbeuaftragtenverordnung GbV vom 26. März 1998 in der
Fassung vvom 17. Dezember 2001" ?
Genügt eine Beschreibung, die da lautet: "Aufgaben/Pflichten in Zusammenhang mit
der Beförderung gefährlicher Güter i.S. des ADR", oder sollten diese Aufgaben
bzw. Pflichten konkret benannt werden ?
In dem Zusammenhang: muss ich mich als beauftragte Person auch um das Packstück
selbst kümmern, d.h. ob es richtig verpackt/etikettiert/gelabellt ist ?
Betr.: UN0012, 1,4S ADR und UN0339, 1.4C ADR.
Vielen Dank!

Re: Fragen zur "beauftragten Person" [Re: Haus4] #7854 05.02.2009 17:53
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Winklhofer Offline
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Hallo Haus4,

eine solche Allgemeinformel ist immer das Schlechteste. Der beauftragten Person müssen die konkreten Pflichten schon zugewiesen werden, da sie ja auch für ihren Aufgabenbereich ausreichende Kenntnisse braucht, die in einer Schulung/Unterweisung vermittelt werden müssen, welches darüber hinaus auch dokumentiert werden muss.
Am besten orientieren Sie sich am § 9 der GGVSE, wenn es sich um eine beauftragte Person für den Straßentransport handelt. Dort sind die einzelnen Pflichten der Verantwortlichen konkret benannt.

Grüße aus Ulm
Alfred Winklhofer

Re: Fragen zur "beauftragten Person" [Re: Winklhofer] #7855 06.02.2009 21:46
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j_burch Offline
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Hallo Herr Winklhofer,
wie ist das eigentlich mit Bußgeldern, als beauftragte Person kann ich ja Adressat eines Bußgeldbescheids werden. Da habe ich aber erst hier erfahren.
Hätte man mich nicht in der Schulung darauf hinweisen müssen?
Ganz herzlichen Dank auf für eine Antwort hierauf!
J_burch

Re: Fragen zur "beauftragten Person" [Re: j_burch] #7856 08.02.2009 11:57
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Tommy Danger Offline
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Ja und Nein. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Kommt auf die Art des Lehrganges an. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

Vermutlich ist bei den jeweiligen Verantwortlichen schon darüber gesprochen worden, was welcher Verstoß kostet. Vermutlich an Beispielen.
U.U. ist manchem Schulungsteilnehmer zu diesem Zeitpunkt noch nicht bewußt, dass er/sie sich mal in der einen oder anderen Verantwortlichkeit wiederfindet.

TD

Re: Fragen zur "beauftragten Person" [Re: Tommy Danger] #7857 09.02.2009 12:13
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j_burch Offline
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Hallo Tommy Danger,
bitte präzisieren Sie mir das, was meinen Sie konkret mit der Art des Lehrganges?
Ganz herzlichen Dank.


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