Hallo,
ich bin zwar im Seetransport nicht 100% sattelfest, im ADR unterliegt die 1%ige
Lösung aber nicht den Gefahrgutvorschriften.
-> SV 533:
UN 1198 Formaldehydlösung, entzündbar, ist ein Stoff der Klasse 3. Formaldehydlösungen, nicht entzündbar, mit weniger als 25 % Formaldehyd unterliegen nicht den Vorschriften des ADR.
Auch im IMDG- Code finde ich nur
FORMALDEHYDLÖSUNG, mit mindestens 25 % Formaldehyd
bzw.
Formalin Lösung, mit nicht weniger als 25 % Formaldehyd
d.h. weniger als 25 % -> kein Gefahrgut.
Gruß aus München
Günther Homann