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Leergutrückführung abgelaufener Gefahrgutbehälter #8146 12.03.2009 23:23
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Pepesg Offline OP
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Hallo,
unter welchen Voraussetzungen dürfen leere, ungereinigte 60 ltr.Kanister transportiert werden, obwohl die Prüffrist abgelaufen ist?
Gibt es Erfahrungen damit? Konnte in der ADR nichts finden.
Gruß und Dank im voraus.
Pepesg

Re: Leergutrückführung abgelaufener Gefahrgutbehälter [Re: Pepesg] #8147 13.03.2009 12:01
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bheuschen Offline
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Hallo Pepesg
Prüffrist für Kannister?
Geht's etwas Konkreter?

Gruß
Bernd

Re: Leergutrückführung abgelaufener Gefahrgutbehälter [Re: bheuschen] #8148 14.03.2009 00:14
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Pepesg Offline OP
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Hallo,
sorry, meinte die 5-jährige BAM Zulassung der Behälter. Diese ist bei einigen Kanistern abgelaufen, die bei einem Kunden stehen. Kunde verlangt jetzt eine Abholung. Gibt es eine Möglichkeit, diese ohne rechtliche Probleme dort abzuholen?
Gruß
Pepesg

Re: Leergutrückführung abgelaufener Gefahrgutbehälter [Re: Pepesg] #8149 15.03.2009 15:32
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Mark Offline
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Hallo Pepesg,

mir wurde mal gesagt, dass ungereinigte leere Verpackungen auch nach Ablauf der Verwendungsfrist transportiert werden dürfen, doch kann ich im ADR keinen entsprechenden Heinweis hierzu finden.

Alternativ dazu kann du die UN-Nummer für feste Stoffe, die Flüssigkeiten enthalten verwenden und dann in loser Schüttung transportieren.

Hier jedoch bitte unbedingt nach Klassen trennen.

UN 3175 für leere Kanister, die flüssige Stoffe der Klasse 3 enthalten
UN 3243 für leere Kanister, die flüssige Stoffe der Klasse 8 enthalten
UN 3244 für leere Kanister, die flüssige Stoffe der Klasse 6.1 enthalten.

Diese Vorgehensweise wird im Abfallgeschäft praktiziert und von Polizei und BAG i.d.R. akzeptiert.


Grüße

Mark
Re: Leergutrückführung abgelaufener Gefahrgutbehälter [Re: Mark] #8150 15.03.2009 22:45
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bheuschen Offline
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Hallo Mark,

diese Ausführung gibt's tatsächlich im ADR, allerdings nur Anwendbar bei Tank usw...., hier heißt es das diese Behältnisse selbst nach Ablauf der Prüffrist transportiert werden dürfen um diese erneut zu prüfen, was die Versandstücke betrifft ist dies nicht anwendbar .
In diesem Fall ist relevant daß selbst leere ungereinigte Verpackungen den gleichen Anforderungen gerecht werden müssen wie gefüllte .
Deine Lösung dies als Abfall zu machen könnte man in Betracht ziehen, Möglich wäre auch in einer Bergungsverpackung, wird aber beides sehr teuer .
Vielleicht wäre es eine Möglichkeit diese zu reinigen und dann zu transportieren, oder vielleicht Maßnahmen zu treffen, daß man eine Freistellung nach 1.1.3.5. erreicht .
Das wäre mein Vorschlag in dieser Sache .

Gruß
Bernd

Re: Leergutrückführung abgelaufener Gefahrgutbehälter [Re: Pepesg] #8151 16.03.2009 11:51
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J. Holzapfel Offline
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Hallo

wie wäre es mit 1.1.3.6

Beförderungskategorie 4 "ungereinigte leere Verpackungen, die gefährliche Stoffe mit Ausnahme solcher enthalten haben, die unter die Beförderungskategorie 0 fallen" unbegrenzte Gesamtmenge

Und hier spielt es keine Rolle ob die Kanister noch BAM zugelassen sind oder nicht.


Grüße aus der Pfalz
Jürgen
Re: Leergutrückführung abgelaufener Gefahrgutbehälter [Re: J. Holzapfel] #8152 16.03.2009 11:57
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bheuschen Offline
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Hallo J. Holzapfel,

das geht nicht, denn beim Transport nach 1.1.3.6 handelt es sich um
eine begrenzte Freistellung von den ADR-Vorschriften, die die Verpackung nicht
einschliesst . (würde ich zumindest so interpretieren)

Gruß
Bernd

Re: Leergutrückführung abgelaufener Gefahrgutbehälter [Re: bheuschen] #8153 16.03.2009 21:53
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Mark Offline
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Hallo Bernd,

sehe das mit der 1.1.3.6 genau so. Um diese Freistellung nutzen zu können ist eine zugelassene Verpackung zwingend erforderlich.

Bzgl. des Transportes meine ich nicht, diese als Abfälle zu transportieren, dafür wären dann auch Papiere nach dem Abfallrecht erforderlich, dies ist jedoch unmöglich, wenn es sich nicht um Abfall handelt und nicht in eine Entsorgungsanlage geht.

Ein Transport als "lose Schüttung" muss nicht in einem Container stattfinden. Ich kann das auch in einem Fahrzeug machen, auf dem das Leergut ordentlich verpackt ist. Allerdings muss das Fahrzeug dann mit Nummern auf der orangen Warntafel versehen werden und mit Großzettel bestückt werden.

Wenn es sich nur um ein oder zwei Paletten handelt und man kein Kurierdienst im Sprinter-Format bemühen will, dann ist das in der Tat recht teuer.

Eine Bergungsverpackung wäre da sicher günstiger.


Grüße

Mark

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