Orange Warntafel an Kleinfahrzeugen
#8202
18.03.2009 13:20
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Kernie
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Hallo, Ich will eine flüssige Probe transportieren, die nach ADR unter Gefahrgut fällt. Das geht soweit, dass das Fahrzeug mit einer orangen Warntafel mit UN Nummer gekennzeichnet werden muss. Bei dem Transportfahrzeug handelt es sich um ein Handelsüblichen PKW - Kombi. Nach 5.3.2.2.1 kann ich die Verkleinerte Form der Warntafel anbringen, weil die große Form nicht auf den PKW passt. Ich wollte eigentlich an dem Fahrzeuge einen Folie mit der orangen Warntafel und UN-Nummer anbringen. Beim lesen in der ADR stieß ich auf die Anforderung, das die Placrds nach 5.3.2.2.1.und 5.3.2.2.2. eine 15 minütige Feuereinwirkzeit aushalten müssen. Wenn ich mir vorstelle, das der PKW währen des Transportes ausbrennen würde, muss ich doch annehmen, das die Aufkleber vor Ablauf von 15 Minuten vollständig zerstört sind und damit nicht eingesetz werden können.
Wie geht Ihr da vor? Nehmt Ihr grundsätzlich Metalltafeln oder Magenttafeln?
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Re: Orange Warntafel an Kleinfahrzeugen
[Re: Kernie]
#8203
18.03.2009 13:54
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Peter Müller
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Hallo Kernie,
machs nicht unnötig kompliziert. Wenn Du nur eine Probe fährst, sollte das unter der "1.1.3.6 Freistellungen in Zusammenhang mit Mengen, die je Beförderungseinheit befördert werden" möglich sein. Selbst wenn es unter die "Beförderungskategorie 1" fällt, kannst Du immer noch 20 kg Deines Materials transportieren.
Und das OHNE Warntafeln, Unfallmerkblatt und persönlicher Schutzausrüstung. Du brauchst 1 Feuerlöscher, mußt die Ladung sichern, das Packstück wie gewohnt kennzeichnen und auf dem Begleitpapier vermerken "BEFÖRDERUNG OHNE ÜBERSCHREITUNG DER IN UNTERABSCHNITT 1.1.3.6 FESTGESETZTEN FREIGRENZEN".
Ich hoffe, das hilft Dir weiter.
Gruß Peter
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Re: Orange Warntafel an Kleinfahrzeugen
[Re: Peter Müller]
#8204
18.03.2009 15:03
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Kernie
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Hallo Peter, leider nicht, das währe zu einfach. Ich habe es bewusst verschwiegen, das es sich um radioaktive Proben handelt, die in die Beförderungskategorie "0" fallen. In der Klasse 7 gibt es leider nur die Beförderungkategorie "0" oder "4". Ich wollte die Proben dann nach UN3321 transportieren. Da ich eine IP2 Verpackung wählen muss, Typ A habe ich zur Zeit leider nicht zur Hand. Da es sich um Flüssigkeiten in einer IP2 Verpackung handelt, muss ich die unter ausschließlicher Verwendung fahren. Und das macht eben die orange Warntafel erforderlich.
Gruß Kernie
Zuletzt bearbeitet von Kernie; 18.03.2009 15:20.
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Re: Orange Warntafel an Kleinfahrzeugen
[Re: Kernie]
#8205
18.03.2009 18:48
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Winklhofer
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Hallo Kernie,
dabei dürften auch die Magnetwarntafeln ausscheiden, weil Dir wohl kein Hersteller die Garantie geben wird, dass sie sich mindestens 15 Minuten nicht vom Fahrzeug lösen (5.3.2.2.1 ADR). In der Diskussion nicht erwähnt, aber erwähnenswert ist bei Deinem Stoff unter ausschließlicher Verwendung auch noch, dass wohl auch eine Warntafel mit Nummern erforderlich (5.3.2.1.4 ADR) ist, wenn keine anderen gefährlichen Güter befördert werden.
Grüße aus Ulm Alfred Winklhofer
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Re: Orange Warntafel an Kleinfahrzeugen
[Re: Peter Müller]
#8206
21.03.2009 19:07
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Gerald
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Hallo Peter, der Hinweis im Beförderungspapier "BEFÖRDERUNG OHNE ÜBERSCHREITUNG DER IN UNTERABSCHNITT 1.1.3.6 FESTGESETZTEN FREIGRENZEN" entfällt nach ADR 2009.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Orange Warntafel an Kleinfahrzeugen
[Re: Gerald]
#8207
28.03.2009 19:48
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Peter Müller
Spezi
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Hallo Gerald,
danke für den Hinweis. Das hört sich nach einer Vereinfachung an.
Ich konnte mich mit dem ADR 2009 leider noch nicht intensiv beschäftigen. Siehe Betrag "Weka-Software...."
Viele Grüße Peter
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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