Hallo Mavo,
dieses Problem hat mich auch interessiert, und ich habe die verschiedensten Stellen angeschrieben. Sogar unser Bundesministerium konnte mir nicht weiter helfen. Die Prüffristen ist in den ADR-Staaten verschiedens geregelt, und es sind auch verschiedene Behörden verantwortlich. Von meinen Fortbildungslehrgängen weiß ich, das in Belgien die Feuerlöscher ab Herstellungsdatum fünf Jahre gültig sind. In Italien ist es ein halbes Jahr, aber das ändert sich öfters. Du must also in den einzelnen ADR-Staaten nachfragen. Für die BRD ist das in der Anlage 2 zur GGVSE geregelt.