orangefarbene Tafel
#8433
05.04.2009 16:46
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Gerald
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Hallo, die orangefarbene Tafel nach 5.3.2 hat in den letzten Jahren viele Änderungen/Ergänzungen erhalten, aber nur nicht bei der Qualität des Aussehen (Farbe). Und wenn man auf den Straßen unterwegs ist, dann sieht man die tollsten Tafeln an den Fahrzeugen. Besonders interessant wird es bei Dunkelheit oder schlechter Sicht. Ich frage mich schon, ob die WP 15 dieses Problem mal aufgreift, und den 5.3.2.2.1 so ändert, das reflektierende orange Tafeln verwendet werden müssen, wie sie von einigen Herstellern angeboten werden. Dies würde die Verkehrssicherheit und die besondere Verantwortung den Gefahrgutfahrzeugen gegenüber auf jeden Fall erhöhen. Oder wie seht Ihr das?
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: orangefarbene Tafel
[Re: Gerald]
#8434
06.04.2009 08:19
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UBurkhard
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Und wenn man auf den Straßen unterwegs ist, dann sieht man die tollsten Tafeln an den Fahrzeugen. Besonders interessant wird es bei Dunkelheit oder schlechter Sicht. Ich frage mich schon, ob die WP 15 dieses Problem mal aufgreift, und den 5.3.2.2.1 so ändert, das reflektierende orange Tafeln verwendet werden müssen, wie sie von einigen Herstellern angeboten werden. Dies würde die Verkehrssicherheit und die besondere Verantwortung den Gefahrgutfahrzeugen gegenüber auf jeden Fall erhöhen. Nunja, mit einer einfachen Änderung des ADR ist es da nicht getan; es müssten noch weitere Übereinkommen geändert werden, u.a. ECE R 104. (Reflextafeln gelten als zusätzliche Beleuchtungseinrichtung) Ein weiterer Beitrag zur Sicherheit wäre es allemal. Ich denke allerdings, auch mit einer entsprechenden Änderung löst du nicht das Generalproblem, Ignoranz und Schluderigkeit. Und an dem Punkt gilt es anzusetzen.
Mit besten Grüßen
Udo Burkhard
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Re: orangefarbene Tafel
[Re: UBurkhard]
#8435
24.06.2009 09:17
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Rupert
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<up>
Bei meinen internen Schulungen wurde ich nun öfters mit Aussage konfrontiert das klappbare orangefarbene Tafeln nur dann erlaubt sind wenn sie von oben nach unten klappbar sind; seitlich klappbare Tafel sind nicht mehr gestattet.
Ist dies ein Irrglaube von den Schulungsveranstalter für Gefahrgutlenker? Oder woher kommt diese Aussage?
Gruß Rupert
Have a nice day!
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Re: orangefarbene Tafel
[Re: Rupert]
#8436
24.06.2009 11:29
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Gerald
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Hallo Ruppert, das die orangfarbene Tafel klappbar ist, hängt eigentlich mit der Forderung zusammen. Das die Tafel gem. 5.3.2.1.8 "Wenn die Tafeln verdeckt sind, muss die Abdeckung vollständig und nach einer 15-minütigen Feuereinwirkung noch wirksam sein". Und da ist nun mal das Abklappen, die einfachste und wirkungsvollste Möglichkeit. Wobei es keine Rolle spielt, ob das Abklappen längs oder quer erfolgt. Du kannst natürlich auch einen Überzieher über die Tafel ziehen, aber das hat so seine tücken.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: orangefarbene Tafel
[Re: Gerald]
#8437
07.07.2009 08:08
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DJSMP
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Sehe ich genauso. Das ADR fordert nur, dass die Tafel angebracht bzw. entfernt/verdeckt werden muss. Das ADR sieht nirgends vor, wie das Sichtbarmachen bzw. Unkenntlichmachen der orangefarbenen Tafeln von statten gehen soll. Daher hat sich eine (für mich sinnvolle) Konstruktion mit der klappbaren Tafel entwickelt. Ob die Tafel nun auf der waagerechten oder senkrechten Seite klappt, ist vollkommen Wurscht.
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Re: orangefarbene Tafel
[Re: UBurkhard]
#8438
07.07.2009 10:55
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Wilhelm Kassing
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Guten Tag,
Ich bin der Meinung, die Frage - reflektierend/rückstrahlend ja oder nein, ist im ADR eindeutig beschrieben.
5.3.2.2 Beschreibung der orangefarbenen Tafeln
5.3.2.2.1. Die orangefarbenen Tafeln müssen rückstrahlend sein und eine Grundlinie von 40 cm, eine Höhe von 30 cm und einen schwarzen Rand von 15 mm Breite haben. Sie muss unabhängig von der Ausrichtung des Fahrzeugs befestigt bleiben. Der verwendete Werkstoff muss witterungsbeständig sein und eine dauerhafte Kennzeichnung gewährleisten. Die Tafel darf sich bei einer 15-minütigen Feuereinwirkung nicht von der Befestigung lösen. Die orangefarbenen Tafeln dürfen in der Mitte durch eine waagerechte schwarze Linie mit einer Strichbreite von 15 mm unterteilt werden. ... Leuchtdichtefaktor bei rückstrahlender Farbe: ß > 0,12. ... Rückstrahlwert der rückstrahlenden Farbe unter einem Anleuchtungswinkel von 5° und einem Beobachtungswinkel von 0,2°: mindestens 20 Candela pro Lux und pro m2.
Grüsse aus Wadern
Wilhelm Kassing
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