Umverpackung bei Limited Quantity auf Palette
#8674
10.05.2009 21:38
|
Registriert: Mar 2009
Beiträge: 96
DuncanMacLeod77
OP
Vollmitglied
|
OP
Vollmitglied
Registriert: Mar 2009
Beiträge: 96 |
Hallo zusammen,
ich möchte eine EURO-Palette mit Gefahrgut in begrenzter Menge versenden.
Die Ware befindet sich auf der Palette in entsprechenden Kartons. Nun soll die Ware mit einer Schrumpffolie versiegelt werden. Auf der Folie würde ich die UN-Nr. (berücksichtigt in der schwarz-weißen Raute) anbringen sowie die Kennzeichnung "UMVERPACKUNG - OVERPACK".
Oder ist diese Kennzeichnung für Limited Quantities nicht notwendig, d. h. reicht nur die Raute mit der UN-Nr. aus?
Gern höre ich von Euch. Vielen Dank.
|
|
Re: Umverpackung bei Limited Quantity auf Palette
[Re: DuncanMacLeod77]
#8675
11.05.2009 10:30
|
Registriert: Nov 2007
Beiträge: 113
matigol
Profi
|
Profi
Registriert: Nov 2007
Beiträge: 113 |
Auch wenn es zusammen auf einer Palette eingeschrumpft ist, bleibt es LQ! D.h.: die Mengen sind immernoch so gering daß sie nicht dem ADR unterstellt sind. Also auf die Folie außen würde ich nur alle UN-Nummern in der Raute aufkleben oder das LQ Etikett.
|
|
Re: Umverpackung bei Limited Quantity auf Palette
[Re: matigol]
#8676
11.05.2009 12:31
|
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,991
Claudi
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,991 |
Auf der Schrumpffolie müssen alle Gefahrgut-Kennzeichen der im "Inneren" der Umverpackung befindlichen Packstücke wiederholt werden. Sind es alles gleichartige LQ-Packstücke mit einem Gefahrgut, dann befindet sich auf allen Kartons die Raute mit der entsprechenden UN-Nummer drin. Diese Raute mit dieser UN-Nummer muss auch auf die Folie + das Wort "Umverpackung". Sind Packstücke mit verschiedenen Gefahrgütern drin mit Raute+LQ gekennzeichnet, kommt diese Raute mit Buchstaben "LQ" außen dran + "Umverpackung". Wären verschiedene Gefahrgüter in verschiedenen Kartons (im Karton jeweils sortenrein) auf der Palette, kommen alle Rauten mit jeweils UN-Nummer drin auf die Folie + "Umverpackung". Also stur das wiederholen, was auch auf den einzelnen Packstücken angebracht ist.
Außer: Von außen sind alle Kennzeichnungen der innenliegenden Packstücke zu erkennen (bzw. der wesentlichen, wenn alle Packstücke vom Inhalt gleichartig sind) - dann muss die Umverpackung gar nicht zusätzlich gekennzeichnet werden.
|
|
Re: Umverpackung bei Limited Quantity auf Palette
[Re: Claudi]
#8677
12.05.2009 09:43
|
Registriert: Mar 2006
Beiträge: 105
krottendorfer
Profi
|
Profi
Registriert: Mar 2006
Beiträge: 105 |
Hallo Claudi, jetzt wirds fast interessant: Die Kennzeichnung UMVERPACKUNG ist auf solchen nach 5.1.2.1 anzubringen. Bei Beförderung in begrenzten Mengen nach 1.1.3.4.2 sind m.E. die Vorschriften 5.1. nicht anwendbar.
MfG Krottendorfer
|
|
Re: Umverpackung bei Limited Quantity auf Palette
[Re: krottendorfer]
#8678
12.05.2009 11:42
|
Registriert: Mar 2009
Beiträge: 73
MasterKane
Vollmitglied
|
Vollmitglied
Registriert: Mar 2009
Beiträge: 73 |
Hallo Herr Krottendorfer Bei Beförderung in begrenzten Mengen nach 1.1.3.4.2 sind m.E. die Vorschriften 5.1. nicht anwendbar. Dies sehe ich jedoch anders: 1.1.3.4.2 besagt, dass Güter Freistellungen unterliegen können, wenn die Vorschriften des Kapitels 3.4 erfüllt sind. Im Kapitel 3.4 wird jedoch konkret Bezug auf die Umverpackung aus 5.1.2 genommen. Dort heißt es: 3.4.7 Umverpackungen, die Versandstücke gemäß Abschnitt 3.4.3, 3.4.4 oder 3.4.5 enthalten, müssen nach den Vorschriften des Abschnitts 3.4.4 c) für jedes in der Umverpackung enthaltene gefährliche Gut gekennzeichnet sein, es sei denn, die für alle in der Umverpackung enthaltenen gefährlichen Güter repräsentativen Kennzeichnungen sind sichtbar.
Somit sind alle LQ - Codes erfasst und es muss eine Kennzeichnung erfolgen, wie sie Claudi beschrieben hat. mfg MasterKane
"Wer fragt, ist ein Narr für eine Minute. Wer nicht fragt, ist ein Narr sein Leben lang." Konfuzius
|
|
Re: Umverpackung bei Limited Quantity auf Palette
[Re: MasterKane]
#8679
12.05.2009 15:29
|
Registriert: Nov 2007
Beiträge: 113
matigol
Profi
|
Profi
Registriert: Nov 2007
Beiträge: 113 |
Hallo,
allerdings steht unter 3.4.7 nichts von dem Schriftzug "Umverpackung", der jedoch unter 5.1.2.1 zur Geltung kommt. Auch fehlt ein Verweis auf 5.1.2.1 und daher denke ich daß man auf den Schriftzug "UMVERPACKUNG" verzichten kann.
|
|
Re: Umverpackung bei Limited Quantity auf Palette
[Re: MasterKane]
#8680
12.05.2009 16:54
|
Registriert: Mar 2006
Beiträge: 105
krottendorfer
Profi
|
Profi
Registriert: Mar 2006
Beiträge: 105 |
Hallo MasterKane, ich kann aus 3.4.7 schließen, dass hier die Kennzeichnung nach 3.4.4 c (UN + Nr. in 10x10 cm Raute)gemeint ist. Eine Vorschrift zur Kennzeichnung nach 5.1.2.1 (UMVERPACKUNG)kann ich daraus nicht erkennen.
MfG Krottendorfer
|
|
Re: Umverpackung bei Limited Quantity auf Palette
[Re: krottendorfer]
#8681
12.05.2009 18:12
|
Registriert: Mar 2009
Beiträge: 73
MasterKane
Vollmitglied
|
Vollmitglied
Registriert: Mar 2009
Beiträge: 73 |
Hallo Herr Krottendorfer, ich ziehe meinen Einwand zurück. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" /> Wenn die Voraussetzungen des Satz 1 der jeweiligen Abschnitte 3.4.3, 3.4.4 oder 3.4.5 erfüllt sind und im Kapitel 3.4 nichts anderes vorgeschrieben ist, gelten die weiteren Kapitel des ADR nicht. Somit auch nicht der Unterabschnitt 5.1.2.1 - Kennzeichnung mit dem Ausdruck Umverpackung. Anbei drei Links (bereits älter), die dies zeigen: mfg MasterKane
|
|
Re: Umverpackung bei Limited Quantity auf Palette
[Re: MasterKane]
#8682
13.05.2009 10:06
|
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,991
Claudi
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,991 |
Ich lasse mich überzeugen und schließe mich der Meinung an, dass "Umverpackung" nicht auf die Umverpackung muss.
Fundstelle: ADR 2009 3.4.8 - dort gibt es zwar einen Verweis auf 5.1.2.1, allerdings nur auf Buchstabe b) (worin es um Ausrichtungspfeile geht), a), welches den Wortlaut "Umverpackung" vorschreibt, fehlt.
Unlogisch ist es aber allemal: verwende ich als Umverpackung einen (sehr) großen Pappkarton oder eine Holzkiste und kennzeichne diese nur mit Raute + UN-Nummer(n)/ LQ und Ausrichtungspfeilen, könnte man auf die Idee kommen, dass es sich bei dieser Kiste um die Außenverpackung handelt und das LQ-Packstück weit über 30 kg brutto wiegt (damit unzulässig wäre). Durch das Wort "Umverpackung" käme hhier zum Ausdruck, dass es sich um eine selbige handelt und sich im Inneren die ordnungsgemäßen Packstücke (z. B. max. 30 kg brutto) befinden.
|
|
Re: Umverpackung bei Limited Quantity auf Palette
[Re: Claudi]
#8683
02.02.2011 13:14
|
Registriert: Nov 2007
Beiträge: 113
matigol
Profi
|
Profi
Registriert: Nov 2007
Beiträge: 113 |
Hallo zusammen,
ich hole das Thema nochmal hoch weil sich ja genau an diesem Punkt was geändert hat. ADR 2011 verlangt ja nun genau nach dem "Umverpackung"-Etikett auf umverpackten LQs. Allerdings darf man meines Wissens noch LQ nach ADR2009 bis zum Jahr 2015 anwenden.
Grüße matigol
|
|
|
Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
|
LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
|
|
|
|