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Umverpackung bei Limited Quantity auf Palette #8674 10.05.2009 21:38
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DuncanMacLeod77 Offline OP
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Hallo zusammen,

ich möchte eine EURO-Palette mit Gefahrgut in begrenzter Menge versenden.

Die Ware befindet sich auf der Palette in entsprechenden Kartons. Nun soll die Ware mit einer Schrumpffolie versiegelt werden. Auf der Folie würde ich die UN-Nr. (berücksichtigt in der schwarz-weißen Raute) anbringen sowie die Kennzeichnung "UMVERPACKUNG - OVERPACK".

Oder ist diese Kennzeichnung für Limited Quantities nicht notwendig, d. h. reicht nur die Raute mit der UN-Nr. aus?

Gern höre ich von Euch. Vielen Dank.

Re: Umverpackung bei Limited Quantity auf Palette [Re: DuncanMacLeod77] #8675 11.05.2009 10:30
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matigol Offline
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Auch wenn es zusammen auf einer Palette eingeschrumpft ist, bleibt es LQ! D.h.: die Mengen sind immernoch so gering daß sie nicht dem ADR unterstellt sind.
Also auf die Folie außen würde ich nur alle UN-Nummern in der Raute aufkleben oder das LQ Etikett.

Re: Umverpackung bei Limited Quantity auf Palette [Re: matigol] #8676 11.05.2009 12:31
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Claudi Offline
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Auf der Schrumpffolie müssen alle Gefahrgut-Kennzeichen der im "Inneren" der Umverpackung befindlichen Packstücke wiederholt werden. Sind es alles gleichartige LQ-Packstücke mit einem Gefahrgut, dann befindet sich auf allen Kartons die Raute mit der entsprechenden UN-Nummer drin. Diese Raute mit dieser UN-Nummer muss auch auf die Folie + das Wort "Umverpackung". Sind Packstücke mit verschiedenen Gefahrgütern drin mit Raute+LQ gekennzeichnet, kommt diese Raute mit Buchstaben "LQ" außen dran + "Umverpackung". Wären verschiedene Gefahrgüter in verschiedenen Kartons (im Karton jeweils sortenrein) auf der Palette, kommen alle Rauten mit jeweils UN-Nummer drin auf die Folie + "Umverpackung". Also stur das wiederholen, was auch auf den einzelnen Packstücken angebracht ist.

Außer: Von außen sind alle Kennzeichnungen der innenliegenden Packstücke zu erkennen (bzw. der wesentlichen, wenn alle Packstücke vom Inhalt gleichartig sind) - dann muss die Umverpackung gar nicht zusätzlich gekennzeichnet werden.

Re: Umverpackung bei Limited Quantity auf Palette [Re: Claudi] #8677 12.05.2009 09:43
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krottendorfer Offline
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Hallo Claudi,
jetzt wirds fast interessant:
Die Kennzeichnung UMVERPACKUNG ist auf solchen nach 5.1.2.1 anzubringen.
Bei Beförderung in begrenzten Mengen nach 1.1.3.4.2 sind m.E. die Vorschriften 5.1. nicht anwendbar.

MfG
Krottendorfer

Re: Umverpackung bei Limited Quantity auf Palette [Re: krottendorfer] #8678 12.05.2009 11:42
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MasterKane Offline
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Hallo Herr Krottendorfer

Antwort auf
Bei Beförderung in begrenzten Mengen nach 1.1.3.4.2 sind m.E. die Vorschriften 5.1. nicht anwendbar.

Dies sehe ich jedoch anders: 1.1.3.4.2 besagt, dass Güter Freistellungen unterliegen können, wenn die Vorschriften des Kapitels 3.4 erfüllt sind. Im Kapitel 3.4 wird jedoch konkret Bezug auf die Umverpackung aus 5.1.2 genommen.

Dort heißt es:
Antwort auf

3.4.7 Umverpackungen, die Versandstücke gemäß Abschnitt 3.4.3, 3.4.4 oder 3.4.5 enthalten, müssen nach den Vorschriften des Abschnitts 3.4.4 c) für jedes in der Umverpackung enthaltene gefährliche Gut gekennzeichnet sein, es sei denn, die für alle in der Umverpackung enthaltenen gefährlichen Güter repräsentativen Kennzeichnungen sind sichtbar.


Somit sind alle LQ - Codes erfasst und es muss eine Kennzeichnung erfolgen, wie sie Claudi beschrieben hat.

mfg
MasterKane


"Wer fragt, ist ein Narr für eine Minute. Wer nicht fragt, ist ein Narr sein Leben lang."
Konfuzius
Re: Umverpackung bei Limited Quantity auf Palette [Re: MasterKane] #8679 12.05.2009 15:29
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matigol Offline
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Hallo,

allerdings steht unter 3.4.7 nichts von dem Schriftzug "Umverpackung", der jedoch unter 5.1.2.1 zur Geltung kommt. Auch fehlt ein Verweis auf 5.1.2.1 und daher denke ich daß man auf den Schriftzug "UMVERPACKUNG" verzichten kann.

Re: Umverpackung bei Limited Quantity auf Palette [Re: MasterKane] #8680 12.05.2009 16:54
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krottendorfer Offline
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Hallo MasterKane,
ich kann aus 3.4.7 schließen, dass hier die Kennzeichnung nach 3.4.4 c (UN + Nr. in 10x10 cm Raute)gemeint ist. Eine Vorschrift zur Kennzeichnung nach 5.1.2.1 (UMVERPACKUNG)kann ich daraus nicht erkennen.

MfG
Krottendorfer

Re: Umverpackung bei Limited Quantity auf Palette [Re: krottendorfer] #8681 12.05.2009 18:12
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MasterKane Offline
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Hallo Herr Krottendorfer,

ich ziehe meinen Einwand zurück. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" />

Wenn die Voraussetzungen des Satz 1 der jeweiligen Abschnitte 3.4.3, 3.4.4 oder 3.4.5 erfüllt sind und im Kapitel 3.4 nichts anderes vorgeschrieben ist, gelten die weiteren Kapitel des ADR nicht. Somit auch nicht der Unterabschnitt 5.1.2.1 - Kennzeichnung mit dem Ausdruck Umverpackung.

Anbei drei Links (bereits älter), die dies zeigen:
mfg
MasterKane

Re: Umverpackung bei Limited Quantity auf Palette [Re: MasterKane] #8682 13.05.2009 10:06
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Claudi Offline
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Ich lasse mich überzeugen und schließe mich der Meinung an, dass "Umverpackung" nicht auf die Umverpackung muss.

Fundstelle: ADR 2009 3.4.8 - dort gibt es zwar einen Verweis auf 5.1.2.1, allerdings nur auf Buchstabe b) (worin es um Ausrichtungspfeile geht), a), welches den Wortlaut "Umverpackung" vorschreibt, fehlt.

Unlogisch ist es aber allemal: verwende ich als Umverpackung einen (sehr) großen Pappkarton oder eine Holzkiste und kennzeichne diese nur mit Raute + UN-Nummer(n)/ LQ und Ausrichtungspfeilen, könnte man auf die Idee kommen, dass es sich bei dieser Kiste um die Außenverpackung handelt und das LQ-Packstück weit über 30 kg brutto wiegt (damit unzulässig wäre). Durch das Wort "Umverpackung" käme hhier zum Ausdruck, dass es sich um eine selbige handelt und sich im Inneren die ordnungsgemäßen Packstücke (z. B. max. 30 kg brutto) befinden.

Re: Umverpackung bei Limited Quantity auf Palette [Re: Claudi] #8683 02.02.2011 13:14
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matigol Offline
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Hallo zusammen,

ich hole das Thema nochmal hoch weil sich ja genau an diesem Punkt was geändert hat. ADR 2011 verlangt ja nun genau nach dem "Umverpackung"-Etikett auf umverpackten LQs. Allerdings darf man meines Wissens noch LQ nach ADR2009 bis zum Jahr 2015 anwenden.

Grüße
matigol

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