Beförderung neuer leerer Druckgasbehälter
#9022
24.06.2009 22:47
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Spitfire
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Hallo Ich bin seit kurzem Gefahrengutbeauftragter unserer Firma.Da so alles ziemlich neu und undurchsichtig ist,hätte ich da eine Frage: Wir transportieren neue,leere mit Ventilen bestückte Druckgasbehälter der Klasse 2.2,Beförderungskategorie 3.Da ich aber nur im ADR die Beförderung leerer ungereinigter Behälter gefunden habe(1.1.3.6.3),möchte ich wissen,wie ich diese neuen Behälter deklarieren muss. Werden diese Behälter auf den Beförderungspapieren innerhalb der Freigrenze deklariert? Besten Dank für eine Antwort der alten Hasen Grüsse Peter
Perfection needs a touch of madness
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Re: Beförderung neuer leerer Druckgasbehälter
[Re: Spitfire]
#9023
25.06.2009 08:43
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Andreas_A
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Hallo Peter,
ich komme mit der Beschreibung noch nicht ganz klar.
Was enthalten denn diese leeren, neuen Druckbehälter? Unter "neu" stelle ich mir vor, dass sie leer sind und noch nie in Kontakt mit irgendeinem Füllgut gekommen sind. Sprich - da ist Umgebungsluft enthalten und der Innendruck entspricht dem Luftdruck zum Zeitpunkt der Herstellung.
Also kein Gefahrgut.
Viele Grüße, Andreas Arnold
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Re: Beförderung neuer leerer Druckgasbehälter
[Re: Spitfire]
#9024
25.06.2009 13:04
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codered
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Mahlzeit !
Wie wäre es mit einem Foto und einer UN-Nr. ??
Gruß aus Berlin
Code Red
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Re: Beförderung neuer leerer Druckgasbehälter
[Re: Spitfire]
#9025
25.06.2009 13:37
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Gandalf
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Hallo Spitfire, wenn ich das richtig verstehe befördert ihr also Druckgasbehälter vom Hersteller - neu und noch nie im Einsatz? Dann kein Gefahrgut. Gruß Gandalf
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Re: Beförderung neuer leerer Druckgasbehälter
[Re: Andreas_A]
#9026
25.06.2009 13:45
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MasterKane
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Hallo Peter,
ich kann mich da Andreas Arnold nur anschließen. Wenn die Druckgasbehälter noch nicht mit Treibgas und/oder dem entsprechenden Stoff gefüllt wurden, handelt es sich nur um ein Erzeugnis und nicht gleichzeitig auch um ein Gefahrgut. Dies sollte dann jedoch eindeutig in den Begleitpapieren beschrieben werden, z.B.: "Druckgasbehälter, ungefüllt, drucklos (kein Gefahrgut im Sinne des ADR)".
Du schreibst, dass die Behälter bereits mit Ventilen bestückt sind. Bedeutet dies, dass sich der Behälter bereits unter Druck befindet? Dann hast Du ein Gefahrgut. Auf Grund Deiner Beschreibung tippe ich auf "UN 1950 DRUCKGASPACKUNGEN, erstickend". Somit kannst Du Deine frisch erworbenen Kenntnisse anwenden, vielleicht klappt es ja mit Kapitel 3.4 - begrenzte Mengen.
mfg MasterKane
"Wer fragt, ist ein Narr für eine Minute. Wer nicht fragt, ist ein Narr sein Leben lang." Konfuzius
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Re: Beförderung neuer leerer Druckgasbehälter
[Re: MasterKane]
#9027
27.06.2009 10:07
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Spitfire
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Hallo zusammen
Besten Dank an alle für Eure schnellen Antworten. Vielleicht noch eine etwas konkretere Erklärung: Es sind Druckgasbehälter 80 ltr./ 200 bar UN 1066 / UN 1013 / UN 1006 / UN 1009 Alles neue Gefässe,Ventile montiert,aber noch nie befüllt worden.
Also nach Euren Antworten zufolge KEIN Gefahrgut und auch nicht auf den Beförderungspapieren im Sinne des ADR zu deklarieren.
Nochmals besten Dank
Perfection needs a touch of madness
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Re: Beförderung neuer leerer Druckgasbehälter
[Re: Spitfire]
#9028
29.06.2009 18:33
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fabian
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80 ltr.??
In der Regel haben die Behälter 10 , 20 oder 50 ltr.
Sind das irgend welche Sondergrössen ?
mfg fabian
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Re: Beförderung neuer leerer Druckgasbehälter
[Re: fabian]
#9029
29.06.2009 19:07
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Mark
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Hallo Fabian,
80 ltr. ist für eine 200 bar-Flasche eine absolute Standardgröße
Grüße
Mark
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Re: Beförderung neuer leerer Druckgasbehälter
[Re: Mark]
#9030
29.06.2009 19:17
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fabian
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Hat da vieleicht jemand ein Foto von .
Ich bin noch jung aber habe schon mein ganzes Leben mit Gasflaschen zu tun , aber ein 80 ltr. Standartflasche ist mir volkommen unbekannt .
Gibt es bestimmte Gasversorger die es in den Flschen verkaufen ?
mfg fabian
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Re: Beförderung neuer leerer Druckgasbehälter
[Re: fabian]
#9031
29.06.2009 21:13
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Mark
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Grüße
Mark
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