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Sicherungsplan #9255 23.07.2009 15:16
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Uwe Offline OP
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Hallo,

ich hab hier so ein mittelschweres Problem.
Muß ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen, wenn es am Transport gefährlicher Güter gem. Tabelle RID 1.10 einen Sicherungsplan erstellen? Im § 31 GGVSEB ist von einem Notfallplan die Rede, jedoch nicht von einem Sicherungsplan gem RID 1.10.3.2.1.
GGVSEB § 27(4) enthält auch keinen Hinweis auf EIU.

Vielleicht hat ja der eine oder andere schon einmal vor dieser Frage gestanden und kann da erklärend helfen.

Herzliche Grüße,

Uwe

Re: Sicherungsplan [Re: Uwe] #9256 23.07.2009 16:35
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codered Offline
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Hallo Uwe,

so wie ich das sehe muß das Unternehmen auf jeden Fall 1.10.1 und 1.10.2 einhalten. Dann kommt es darauf an welche Güter transportiert werden. Fallen die Güter unter die in 1.10.5 genannten ist 1.10.3 ff. einzuhalten.

Gruß aus Steinheim
Code Red
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Re: Sicherungsplan [Re: Uwe] #9257 23.07.2009 16:41
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Mark Offline
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Hallo Uwe,

im Absatz 1.10.3.2.1, RID heißt es:

"Die an der Beförderung gefährlicher güter mit hohem Gefahrenpotenzial ... beteiligten Beförderer und Absender, sowie andere Beteiligte gemäß den Abschnitten 1.4.2 und 1.4.3 müssen Sicherungspläne ... einführen und tatsächlich anwenden."

Im Abschnitt 1.4.3 werden auch die "Betreiber der Eisenbahninfrastruktur" benannt (siehe 1.4.3.6), demzufolge müssen auch diese einen Sicherungsplan erstellen.

Die Pflichten zum Sicherungsplan sind im § 27 Abs. 4 benannt, hier fehlt das Eisenbahninfrastrukturunternehmen, doch da neben der GGVSEB auch das RID gilt (siehe § 1 Abs. 3 Nr. 2, GGVSEB) besteht doch diese Pflicht (Möglicherweise nicht bußgeldrelevant).


Grüße

Mark
Re: Sicherungsplan [Re: codered] #9258 24.07.2009 08:57
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Uwe Offline OP
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Hallo und vielen Dank für die schnelle Antwort.
Dann muss man dies wohl so tun.

Viele Grüße,

Uwe

Re: Sicherungsplan [Re: Uwe] #9259 24.07.2009 08:59
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Uwe Offline OP
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Hallo Mark,

es bestätigt meine Vermutung. Vielen Dank nochmals für die schnelle Antwort und

herzliche Grüße,

Uwe <img src="/ubbthreads/images/graemlins/crazy.gif" alt="" />

Re: Sicherungsplan [Re: Mark] #9260 30.07.2009 16:24
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Winklhofer Offline
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Hallo Mark,

die Pflicht zur Erstellung eines Sicherungsplans kann ich nicht aus der GGVSEB für den Eisenbahninfrastrukturunternehmer entnehmen. Die GGVSEB ist allein in Deutschland maßgeblich für die Pflichtenübertragung. Weder der § 27 noch der § 31 enthalten diese Pflicht. Insofern muss das Eisenbahninfrastrukturunternehmen in Deutschland keinen Sicherungsplan nach 1.10.3.2.1 RID erstellen.

Grüße aus Ulm
Alfred Winklhofer


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