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Tankcodierung azf dem Tankschild #9275 27.07.2009 18:17
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Gerald Offline OP
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Hallo,
ich habe jetzt in mehreren Schulungsbüchern zur Gefahrgutausbildung gelesen, das die Tankcodierung auf dem Tankschild zu stehen hat. Nur kann ich das im ADR/GGVSEB nicht so finden. Denn da steht unter 6.8.2.5 nur bei Aufsetztank oder Tankcontainer was dazu. Oder ich habe die falsche Seite gelesen? Vielleicht hilft mir mal jemand auf die Sprünge.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Tankcodierung azf dem Tankschild [Re: Gerald] #9276 28.07.2009 11:47
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Björn N Offline
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Hallo,
ich könnte mir vorstellen das die Autoren hier den Text nach der Strichauzählung in 6.8.2.5.2 nicht richtig gelesen haben. Eventuell ist es in den Schulungsbüchern ja auch nur etwas unglücklich beschrieben. Die Tankcodierung die im ADR, links neben dem Strich gefordert ist, dürfte die an dem Wechselbehälter; Tankcontainer sein, welcher auf dem Trägerfahrzueg (Chassis)steht.
Schon mal die Verlage angeschrieben und die Frage dort gestellt?

Für Tankcontainer; Tankwechselaufbauten ist das richtig. Der Tankcode gehört auf die Tafel ODER auf den Tank selbst. Bei Tankfahrzeugen ist es meiner Ansicht nach nicht gefordert.


Gruß von der Küste
Björn

Mit dem Wissen wächst der Zweifel. **(J.W.v.G.)**
Re: Tankcodierung azf dem Tankschild [Re: Björn N] #9277 28.07.2009 13:58
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wscheffler Offline
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Hallo
Eine Änderung/ Erweiterung auf dem Tankschild wird es unter Berücksichtigung
von Kapitel 1.6 geben.

6.8.2.5.1
Das Kontrollschild (Herstellerschild) des Tanks ist mit folgender Angabe zu ergänzen:
Bei der Angabe des Fassungsraumes, bei unterteilten Tankkörpern des Fassungsraumes je
Abteil
ist das Symbol "S" hinzuzufügen,
wenn der Tankkörper oder die Abteile durch Schwallwände in Abschnitte von höchstens
7.500 l Fassungsvermögen unterteilt sind.
Bei bestehenden Tanks ist das Symbol "S" bis zur nächsten wiederkehrenden
Überprüfung zu ergänzen.

Gruß aus Bayern


Mit freundlichen Grüßen
Wilfried
Re: Tankcodierung azf dem Tankschild [Re: Björn N] #9278 28.07.2009 14:03
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GG1 Offline
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Beiträge: 499
Antwort auf
Bei Tankfahrzeugen ist es meiner Ansicht nach nicht gefordert.


Sehe ich auch so; dort habe ich schließlich die Bescheinigung der besonderen Zulassung die mitzuführen ist. Und in der habe ich entweder den Tankcode und die anwendbaren Sondervorschriften oder zulässige UN Nummern und ggf. Verpackungsgruppe(n).

Grüße
GG1


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