Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Seite 1 von 2 1 2
Verantwortlichkeiten #9377 12.08.2009 10:50
Registriert: Feb 2003
Beiträge: 84
C
ChMaier Offline OP
Vollmitglied
OP Offline
Vollmitglied
C
Registriert: Feb 2003
Beiträge: 84
Guten Tag
wer ist verantwortlich für das Ausfüllen der IMO Erklärung, wenn der Absender nicht der Lieferant des Endkunden ist? Ist es der Lieferant oder der physische Absender?
Bin gespannt, was Ihr dazu meint.
Freundliche Grüsse
Ch. Maier <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Re: Verantwortlichkeiten [Re: ChMaier] #9378 12.08.2009 11:43
Registriert: Sep 2008
Beiträge: 47
C
codered Offline
Spezi
Offline
Spezi
C
Registriert: Sep 2008
Beiträge: 47
Hallo CH. Maier !

Versand von schweizer Hoheitsgebiet oder von deutschem Hoheitsgebiet. In Deutschland gilt die GGVSee, da ist alles klar geregelt.

Gruss Code Red

Re: Verantwortlichkeiten [Re: codered] #9379 12.08.2009 13:12
Registriert: Feb 2003
Beiträge: 84
C
ChMaier Offline OP
Vollmitglied
OP Offline
Vollmitglied
C
Registriert: Feb 2003
Beiträge: 84
Hallo Code Red

von der Schweiz aus !!

Gruss
Christian Maier

Re: Verantwortlichkeiten [Re: ChMaier] #9380 12.08.2009 13:16
Registriert: Sep 2008
Beiträge: 47
C
codered Offline
Spezi
Offline
Spezi
C
Registriert: Sep 2008
Beiträge: 47
Dann check mal die nationale Gesetzgebung. Derzeit kann ich nicht sagen ob die Schweiz eine nationale Vorschrift dazu hat. Aber irgendwie muss die Schweiz den IMDG-Code ja anerkennen.

Gruß Code Red

Re: Verantwortlichkeiten [Re: codered] #9381 13.08.2009 09:16
Registriert: Feb 2003
Beiträge: 84
C
ChMaier Offline OP
Vollmitglied
OP Offline
Vollmitglied
C
Registriert: Feb 2003
Beiträge: 84
Guten Tag

Für die Schweiz ist der IMDG Code bislang "nur" eine Empfehlung, genau wie die IATA DGR. Es ist klar, dass wir damit arbeiten und die Vorschriften einhalten, wir wollen ja schliesslich versenden, dennoch ist der IMDG Code gesetzlich nicht verankert.
Gruss
Ch. Maier

Re: Verantwortlichkeiten [Re: ChMaier] #9382 13.08.2009 12:03
Registriert: Oct 2003
Beiträge: 390
Kay Schmauder Offline
Großmeister
Offline
Großmeister
Registriert: Oct 2003
Beiträge: 390
Grüezi!

Da es wohl in der Schweiz kein Meer gibt, mal abgesehen vom Bodensee (schwäbisches Meer) <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> und auch keine eigene Rechtverodnung wie hier in Deutschland (GGVSee) ist wohl der IMDG-Code rechtsbindend, oder zumindestens wird nach diesem gehandelt. Und wenn ich im IMDG-Code unter 1.2 den Versender (Hersteller oder Vertreiber) aufsuche ist die Beschreibung wie folgt: "Jede Person, Organisation oder Regierung, die eine Sendung für die Beförderung vorbereitet."

Soweit so gut,... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/tongue.gif" alt="" /> nun ist in diesem Fall wohl die Firma X (Logistiker) der, der die Ware verpackt und auf Reisen schickt und Y die Firma die ihren guten Namen für das Zeug hergegeben hat. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

Wenn dem so ist, kann beim Absender der gute Name eingetragen werden, aber ausfüllen und unterschreiben muss es der, der gearbeitet hat, denn nur er kann auf Grund seiner Schulung und der tatsächlichen Tätigkeit die Erklärung auf der IMO beantworten. Im Seeverkehr ist es noch nicht so, wie im Luftverkehr, dass der Versender auch die arbeit machen muss. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />

Wer dann auf der IMO das Container Packzertifikat unterschreibt steht auf einem anderen Blatt... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder
Re: Verantwortlichkeiten [Re: Kay Schmauder] #9383 13.08.2009 14:18
Registriert: Feb 2003
Beiträge: 84
C
ChMaier Offline OP
Vollmitglied
OP Offline
Vollmitglied
C
Registriert: Feb 2003
Beiträge: 84
Grüezi und vielen Dank für Ihre Hilfe. Damit kann ich was anfangen <img src="/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />
Freundlichen Gruss
Ch. Maier

Re: Verantwortlichkeiten [Re: ChMaier] #9384 13.08.2009 15:07
Registriert: Mar 2008
Beiträge: 186
exag Offline
Veteran
Offline
Veteran
Registriert: Mar 2008
Beiträge: 186
Moin,

vielleicht muss man es gar nicht so kompliziert machen:wenn man mal anschaut was zu unterschreiben ist, und hier meine ich im wesentlichen die richtige Klassifizierung, dann kann das nur der "Urversender" machen, weil der das Gut ja herstellt oder vertriebt. In der Praxis wird das dann gerne genommen und von einem weiteren Versender in der Transportkette aus Neutralitätsgründen abgeschrieben.
Und der IMDG Code ist meiner Meinung nach auch in der Schweiz verbindlich, weil er seit 2004 Bestandteil der SOLAS ist, und die Schweiz ist SOLAS-Vertragsstaat, und damit muss er angewandt werden. Und das eigentlich auch ohne nationale Gesetzgebung.

Gruß aus Lübeck
Volker Utzenrath


Jeder spinnt auf seine Weise - der eine laut der andere leise
(Joachim Ringelnatz 1883 - 1934)
Re: Verantwortlichkeiten [Re: Kay Schmauder] #9385 24.06.2010 10:33
Registriert: Jan 2002
Beiträge: 186
Wilhelm Kassing Offline
Veteran
Offline
Veteran
Registriert: Jan 2002
Beiträge: 186
Guten Tag zusammen,
das Kapitel: Unterschrift auf dem Containerpackzertifikat/Fahrzeugbeladeerklärung möchte ich mit folgender Überlegung noch mal aufschlagen:



Der 1. Verlader übergibt eine Teilladung mit Gefahrgut mit IMO Erklärung an einen Beförderer
Ein 2. Verlader ergänzt die Ladung mit neutralem Gut

Zusammen sollen die Güter in einer Beförderungseinheit (Sattelauflieger) auf die Reise gehen.

Der 1. Verlader weigert sich das Packzertikat zu unterschreiben, weil er nicht sicher ist, ob nach einer Zuladung noch alle Vorgaben erfüllt sind.

Der 2. Verlader weigert sich, weil er nicht sicher ist und nicht kontrollieren kann, ob alle einschlägigen Gefahrgutvorschriften eingehalten sind.


Wie ist das Problem zu lösen ?

Grüsse aus Wadern

W. Kassing

Re: Verantwortlichkeiten [Re: Wilhelm Kassing] #9386 24.06.2010 21:52
Registriert: Oct 2003
Beiträge: 390
Kay Schmauder Offline
Großmeister
Offline
Großmeister
Registriert: Oct 2003
Beiträge: 390
Hallo Herr Kasting,

knifflige Angelegenheit... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/crazy.gif" alt="" />
Sie werden wohl beide Versender nicht dazu bekommen das Zertifikat zu unterschreiben, es sei denn, das Fahrzeug geht zurück an den ersten Absender, der das Gefahrgut "korrekt" geladen hat und dieser vollendet die Ladungssicherung des gesamten Fahrzeuges für ein geeignetes Entgeld. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />
Oder, der Beförderer stellt sein Know How als Seecontainer/Fahrzeug Packer zur Verfügung und packt und unterschreibt das Zertifikat selber. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />
Oder der Beförderer lässt das Fahrzeug nicht von Versender 2 zuladen und geht "nur" mit der Sendung von Verlader 1 samt Unterschrift über See. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />
Denn die Unterschrift einfach so zu bekommen auf gut Glück ist wohl nicht drin. Das Problem hat der Beförderer, denn er hat den Auftrag so angenommen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder
Seite 1 von 2 1 2

Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Certification For Transport Of Goods
von Claudi - 12.06.2025 16:31
Umweltgefährdung....
von M.A.T. - 10.06.2025 21:34
Fachgespräch IHK
von ralf1608 - 10.06.2025 19:49
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3