Verantwortlichkeiten
#9377
12.08.2009 10:50
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ChMaier
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Guten Tag wer ist verantwortlich für das Ausfüllen der IMO Erklärung, wenn der Absender nicht der Lieferant des Endkunden ist? Ist es der Lieferant oder der physische Absender? Bin gespannt, was Ihr dazu meint. Freundliche Grüsse Ch. Maier <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
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Re: Verantwortlichkeiten
[Re: ChMaier]
#9378
12.08.2009 11:43
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codered
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Hallo CH. Maier !
Versand von schweizer Hoheitsgebiet oder von deutschem Hoheitsgebiet. In Deutschland gilt die GGVSee, da ist alles klar geregelt.
Gruss Code Red
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Re: Verantwortlichkeiten
[Re: codered]
#9379
12.08.2009 13:12
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ChMaier
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Hallo Code Red
von der Schweiz aus !!
Gruss Christian Maier
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Re: Verantwortlichkeiten
[Re: ChMaier]
#9380
12.08.2009 13:16
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codered
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Dann check mal die nationale Gesetzgebung. Derzeit kann ich nicht sagen ob die Schweiz eine nationale Vorschrift dazu hat. Aber irgendwie muss die Schweiz den IMDG-Code ja anerkennen.
Gruß Code Red
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Re: Verantwortlichkeiten
[Re: codered]
#9381
13.08.2009 09:16
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ChMaier
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Guten Tag
Für die Schweiz ist der IMDG Code bislang "nur" eine Empfehlung, genau wie die IATA DGR. Es ist klar, dass wir damit arbeiten und die Vorschriften einhalten, wir wollen ja schliesslich versenden, dennoch ist der IMDG Code gesetzlich nicht verankert. Gruss Ch. Maier
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Re: Verantwortlichkeiten
[Re: ChMaier]
#9382
13.08.2009 12:03
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Kay Schmauder
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Grüezi!
Da es wohl in der Schweiz kein Meer gibt, mal abgesehen vom Bodensee (schwäbisches Meer) <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> und auch keine eigene Rechtverodnung wie hier in Deutschland (GGVSee) ist wohl der IMDG-Code rechtsbindend, oder zumindestens wird nach diesem gehandelt. Und wenn ich im IMDG-Code unter 1.2 den Versender (Hersteller oder Vertreiber) aufsuche ist die Beschreibung wie folgt: "Jede Person, Organisation oder Regierung, die eine Sendung für die Beförderung vorbereitet."
Soweit so gut,... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/tongue.gif" alt="" /> nun ist in diesem Fall wohl die Firma X (Logistiker) der, der die Ware verpackt und auf Reisen schickt und Y die Firma die ihren guten Namen für das Zeug hergegeben hat. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Wenn dem so ist, kann beim Absender der gute Name eingetragen werden, aber ausfüllen und unterschreiben muss es der, der gearbeitet hat, denn nur er kann auf Grund seiner Schulung und der tatsächlichen Tätigkeit die Erklärung auf der IMO beantworten. Im Seeverkehr ist es noch nicht so, wie im Luftverkehr, dass der Versender auch die arbeit machen muss. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />
Wer dann auf der IMO das Container Packzertifikat unterschreibt steht auf einem anderen Blatt... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Viele Grüße vom Bodensee
Kay Schmauder Gefahrgutbüro Schmauder
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Re: Verantwortlichkeiten
[Re: Kay Schmauder]
#9383
13.08.2009 14:18
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ChMaier
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Grüezi und vielen Dank für Ihre Hilfe. Damit kann ich was anfangen <img src="/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" /> Freundlichen Gruss Ch. Maier
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Re: Verantwortlichkeiten
[Re: ChMaier]
#9384
13.08.2009 15:07
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exag
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Moin,
vielleicht muss man es gar nicht so kompliziert machen:wenn man mal anschaut was zu unterschreiben ist, und hier meine ich im wesentlichen die richtige Klassifizierung, dann kann das nur der "Urversender" machen, weil der das Gut ja herstellt oder vertriebt. In der Praxis wird das dann gerne genommen und von einem weiteren Versender in der Transportkette aus Neutralitätsgründen abgeschrieben. Und der IMDG Code ist meiner Meinung nach auch in der Schweiz verbindlich, weil er seit 2004 Bestandteil der SOLAS ist, und die Schweiz ist SOLAS-Vertragsstaat, und damit muss er angewandt werden. Und das eigentlich auch ohne nationale Gesetzgebung.
Gruß aus Lübeck Volker Utzenrath
Jeder spinnt auf seine Weise - der eine laut der andere leise (Joachim Ringelnatz 1883 - 1934)
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Re: Verantwortlichkeiten
[Re: Kay Schmauder]
#9385
24.06.2010 10:33
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Wilhelm Kassing
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Guten Tag zusammen, das Kapitel: Unterschrift auf dem Containerpackzertifikat/Fahrzeugbeladeerklärung möchte ich mit folgender Überlegung noch mal aufschlagen:
Der 1. Verlader übergibt eine Teilladung mit Gefahrgut mit IMO Erklärung an einen Beförderer Ein 2. Verlader ergänzt die Ladung mit neutralem Gut
Zusammen sollen die Güter in einer Beförderungseinheit (Sattelauflieger) auf die Reise gehen.
Der 1. Verlader weigert sich das Packzertikat zu unterschreiben, weil er nicht sicher ist, ob nach einer Zuladung noch alle Vorgaben erfüllt sind.
Der 2. Verlader weigert sich, weil er nicht sicher ist und nicht kontrollieren kann, ob alle einschlägigen Gefahrgutvorschriften eingehalten sind.
Wie ist das Problem zu lösen ?
Grüsse aus Wadern
W. Kassing
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Re: Verantwortlichkeiten
[Re: Wilhelm Kassing]
#9386
24.06.2010 21:52
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Kay Schmauder
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Hallo Herr Kasting,
knifflige Angelegenheit... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/crazy.gif" alt="" /> Sie werden wohl beide Versender nicht dazu bekommen das Zertifikat zu unterschreiben, es sei denn, das Fahrzeug geht zurück an den ersten Absender, der das Gefahrgut "korrekt" geladen hat und dieser vollendet die Ladungssicherung des gesamten Fahrzeuges für ein geeignetes Entgeld. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" /> Oder, der Beförderer stellt sein Know How als Seecontainer/Fahrzeug Packer zur Verfügung und packt und unterschreibt das Zertifikat selber. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" /> Oder der Beförderer lässt das Fahrzeug nicht von Versender 2 zuladen und geht "nur" mit der Sendung von Verlader 1 samt Unterschrift über See. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" /> Denn die Unterschrift einfach so zu bekommen auf gut Glück ist wohl nicht drin. Das Problem hat der Beförderer, denn er hat den Auftrag so angenommen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Viele Grüße vom Bodensee
Kay Schmauder Gefahrgutbüro Schmauder
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