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Pacards und Lenkerausbildung bei UN2910 #9501 24.08.2009 12:02
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michi22 Offline OP
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Hallo,

Benötige ich eine zusätzliche Lenkerausbildung und eine Placardkennzeichnung wenn ich ein UN2910 zu einer Ladung über den 1000 Punkten dazulade (z.b. Klasse 3)?

Meiner Meinung nach brauch man das lt diesen Absätzten nicht jedoch bin ich mir da nicht 100 % sicher:

5.3.1.5.2
Sondervorschrift S5

Danke im Vorraus

mfg
Michael

Zuletzt bearbeitet von michi22; 24.08.2009 12:03.
Re: Pacards und Lenkerausbildung bei UN2910 [Re: michi22] #9502 24.08.2009 16:56
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Gerald Offline
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Hallo,
die UN Nummer 2910 fällt unter Absatz 1.1.3.6.3 und zwar Beförderungskategorie 4 und kann unbegrenzt befördert werden. Unter anderem entfällt Schulungspflicht, Kennzeichnung u.ä., aber Du must Unterabschnitt 1.7.1.5 "Besondere Vorschriften für die Beförderung freigestellter Versandstücke" beachten. Hier kommt es natürlich auf den konkreten Fall an, welcher vorliegt.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Pacards und Lenkerausbildung bei UN2910 [Re: Gerald] #9503 26.08.2009 07:43
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michi22 Offline OP
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Hallo,

Ich meine einen Transport nicht nach 1.1.3.6 -> 1000 Punkte Grenze ist übeschritten.

Re: Pacards und Lenkerausbildung bei UN2910 [Re: michi22] #9504 26.08.2009 16:38
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Gerald Offline
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Hallo,
also ich habe das jetzt so verstanden.
Du hast einen Transport nach 1.1.3.6, wo die 1000 Punkte überschritten sind, dann bist Du so und so im kennzeichnungspflichtigen Bereich, mit all seinen Auflagen nach ADR.
Bist Du nicht im kennzeichnungspflichtigem Bereich, nutzt aber die Freistellung nach 1.1.3.6, dann bitte die unter Beachtung 1.1.3.6.2. Die UN Nummer 2910 gehört zur Beförderungskategorie 4, und kann deshalb unbegrenzt befördert werden, rechnet also nicht an.
Mußt eben für diese UN Nummer nur 1.7.1.5 beachten. Das Letzte würde auch zutreffen, wenn Du nur diese UN Nummer transportierst.
In S5 steht, "Die Vorschriften über schriftliche Weisungen in Unterabschnitt 8.1.2.1 b) und die Vor­schriften der Abschnitte 8.2.1, 8.3.1 und 8.3.4 gelten nicht." Wobei
8.2.1 = keine Fahrerschulung,
8.3.1 = Mitnahme von Fahrgästen und
8.3.4 = tragbare Beleuchtungsgeräte
bedeuten.
Ich hoffe, das hilft Dir jetzt weiter.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Pacards und Lenkerausbildung bei UN2910 [Re: Gerald] #9505 28.09.2009 13:38
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michi22 Offline OP
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Hallo,

Somit muss ich also keine Fahrerusbildung und Plackardkennzeichnung haben, wenn ich ein UN2910 ohne 1.1.3.6 befördere?


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