Hallo,
also ich habe das jetzt so verstanden.
Du hast einen Transport nach 1.1.3.6, wo die 1000 Punkte überschritten sind, dann bist Du so und so im kennzeichnungspflichtigen Bereich, mit all seinen Auflagen nach ADR.
Bist Du nicht im kennzeichnungspflichtigem Bereich, nutzt aber die Freistellung nach 1.1.3.6, dann bitte die unter Beachtung 1.1.3.6.2. Die UN Nummer 2910 gehört zur Beförderungskategorie 4, und kann deshalb unbegrenzt befördert werden, rechnet also nicht an.
Mußt eben für diese UN Nummer nur 1.7.1.5 beachten. Das Letzte würde auch zutreffen, wenn Du nur diese UN Nummer transportierst.
In S5 steht, "Die Vorschriften über schriftliche Weisungen in Unterabschnitt 8.1.2.1 b) und die Vorschriften der Abschnitte 8.2.1, 8.3.1 und 8.3.4 gelten nicht." Wobei
8.2.1 = keine Fahrerschulung,
8.3.1 = Mitnahme von Fahrgästen und
8.3.4 = tragbare Beleuchtungsgeräte
bedeuten.
Ich hoffe, das hilft Dir jetzt weiter.