ich kenne zwar keinen Anbieter, mich würde aber mal der Grund dafür Intressieren. Die UN - Nr. muss ja, auch wenn sie auf dem Zettel steht, zusätzlich auf dem Versandstück angebracht werden.
Freundliche Grüße Thomas Damm
Re: Gefahrzettel mit UN-Nummer
[Re: TDamm]
#952828.08.200914:35
Wir benutzen diese Label bereits seit Jahren. Da auf dem Gefahrzettel alle Informationen stehen verzichten wir auf das Anbringen eines separaten Labels mit der UN-Nummer. Leider ist unser bisheriger Lieferant nicht mehr am Markt.
Beanstandet wurde diese Art von Label noch nie... Außerdem siehe 5.2.2.2.1.3
Gefahrzettel ist Gefahrzettel und UN-Nr. ist UN.Nr. sowas wie du es beschreibst hab ich noch nicht gesehen. Welcher Anbieter ist denn das den Ihr hattet? Ich hab das bei noch bei keiner Schulung gesehen bzw. davon gehört. UN-Nr. auf einem Gefahrzettel geht doch unter.Kannst du vielleicht mal so einen Gefahrzettel mit UN-Nr. veröffentlichen????????
dass die UN-Nummer auf dem Gefahrzettel drauf stehen darf, gilt erst ab ADR 2009. Damit ist auch begründet, dass es noch nicht so viele Anbieter auf dem Markt gibt.
Wir verpacken und transportieren Abfälle und unsere Kunden (insbs. die Kleineren) haben oft keine Ahnung vom ADR, deshalb muss der LKW-Fahrer alles erledigen, was eigentlich der Verlader machen müsste. Es ist schon recht lästig, Gefahrzettel und UN-Nummern jeweils zweimal auf die ASP-Behälter (Zulassung 11A) zu kleben, da kommt uns die neue Vorschrift doch sehr entgegen.
Ich habe mal unseren Lieferanten angefragt und die Auskunft erhalten, dass er uns die Gefahrzettel auf Sonderanfertigung erstellt (ist bei vernünftigen Stückzahlen nicht so teuer). Wir werden die häufigsten UN-Nummer wohl drucken lassen.
Grüße
Mark
Re: Gefahrzettel mit UN-Nummer
[Re: TDamm]
#953230.08.200908:49
in der Antwort von Thomas steht, dass die UN-Nummer gleich ob sie im Gefahrzettel eingedruckt wurde, nochmals auf dem Versandtstück stehen muss. Mich würde interessieren, nach welcher Norm dies vorgeschrieben ist. In 5.2.1.1 steht, dass die UN-Nummer mit dem vorangestellten UN angegeben werden muss, es steht aber nicht, dass dies nicht im Gefahrzettel sein darf oder in einem sonstigen gesonderten Feld/Label. Die UN-Nummer findet sich sehr oft in den Beschreibungen der Gefahrgüter nach Gefahrstoffrecht (mehr oder weniger auffällig). Es würde doch hier gerade sinnvoll sein, wenn in dem Gefahrzettel die UN-Numer stehen würde, da dann die wichtigsten Infos sofort erkennbar sind. In der ab 2009 gültigen ADR-Vorschrift wird aber gerade diese Möglichkeit eröffnet.
rein nach dem ADR (ich habe es gerade nicht zur Hand) muss der Gefahrzettel dem ADR - Vorgaben (also ohne UN - Nr.) entsprechen, zusätzlich darf die UN - Nr. in den Gefahrenzettel angegeben werden. Damit wird ausschließlich die Pflicht der Bezettelung beschrieben. Diese Möglichkeit befreit jedoch nicht von der Pflicht die UN - Nr. auf dem Versandstück anzugeben. Das ist ein anderer Unterabschnitt im ADR. Wir sprechen ja immer von der Pflicht zur Kennzeichnung und der Bezettelung.
Wie schon mal in diesem Forum diskutiert, steht die UN - Nr. auch in den Angaben nach dem Gefahrenstoffrecht. Sie muss nur gut lesbar sein (siehe dazu RSE)um den Anforderung der Kennzeichnung nach dem ADR zu genügen.
Freundliche Grüße Thomas Damm
Re: Gefahrzettel mit UN-Nummer
[Re: TDamm]
#953431.08.200909:06