Hallo Tiru
ich glaube kaum, dass eine Behörde hierfür eine Ausnahme erteilt, aber sie können ja mal nachfragen.
Doch meistens handelt es sich um so kleine Mengen, dass man für die meisten Stoffe LQ-Verpackungen zusammenstellen kann, so dass nur noch für wenige Stoffe für ein Beförderungspapier übrig bleiben. Diese sollten dann i.d.R. unter der 1.1.3.6 ohne orange Warntafel zu transportieren sein.
Bei Umzügen, die wir für Kunden organisieren und durchführen gehen wir jedenfals auf dieser Weise vor, wobei die Mengen meist größer sind, so dass die orange Warntafel dann doch auf muss.